ANTRAG

Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld – Aufnahme des Kriteriums „vorgesehener Standort einer Kindertagesstätte“

Vorlagennummer

563/21 E

Behandelt am

16. März 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt Krefeld hat mit Beschluss vom 23.06.2020 (8486/20) die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren und somit den hierbei zur Anwendung kommenden Kriterienkatalog zum vierten Mal fortgeschrieben.

Der Kriterienkatalog bezieht eine Vielzahl verfahrenstechnischer, insbesondere aber auch inhaltlicher bzw. städtebaulicher Aspekte bei der Bewertung einzelner Bebauungsplanverfahren ein. Im Sinne einer integrierten Stadtentwicklungspolitik, die auch die städtebauliche Planung aus sozialen und soziodemografischen Perspektiven betrachtet und bewertet, sollen die im bisherigen Kriterienkatalog zugrunde gelegten Bewertungskriterien erweitert werden. Hierzu zählt insbesondere die Deckung der Bedarfe an Kita-Plätzen.

Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich darauf verständigt, die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu optimieren. Die Bedeutung des Themas nimmt als Standortfaktor stetig an Bedeutung zu und das Vorhalten einer auskömmlichen Anzahl von Kita-Plätzen ist eine wesentliche Grundlage hierfür.

Daher sollten die Bewertungskriterien der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld nach Auffassung der antragsstellenden Fraktionen zukünftig durch die Aufnahme des Kriteriums „vorgesehener Standort einer Kindertagesstätte“ ergänzt und für die Priorisierung von Bebauungsplänen berücksichtigt werden. Der in der letzten Ratsperiode begonnene Kita-Ausbau wird so gestärkt und konsequent fortgesetzt.
Die antragstellenden Fraktionen bitten demnach für die Sitzung des Rates der Stadt Krefeld am 04.02.2021 zu o. g. Tagesordnungspunkt wie folgt zu beschließen.

Antrag:

Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, den Kriterienkatalog zur „Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld“ (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 6692/19 – ist dem vorliegenden Antrag im Anhang beigefügt) wie folgt zu verändern:

  1. Unter dem Punkt „C. Kriterien der Projektentwicklung“ wird das Kriterium C2 geändert in: „C2 – Besonderes städtisches Vorhaben (z.B. Hauptfeuerwache, Bildungseinrichtungen) – 3 Punkte.“
  2. Das neue Kriterium C3 mit der Bezeichnung „Vorgesehener Standort einer Kindertagesstätte“ wird mit 4 Punkten bewertet.
  3. Die nachfolgenden Punkte im Bereich C werden jeweils um eine Ziffer nach hinten verschoben („C3 alt“ wird „C4 neu“ usw.).

Mit freundlichen Grüßen

Anhang