Beschlussentwurf
Punkt 3 des Beschlussentwurfes der Vorlage 672/21 Krefelder Promenade -Entscheidungsvorlage 2021 wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird mit der Weiterentwicklung und Qualifizierung aller Teilabschnitte beauftragt. Für die Teilabschnitte 1–7 sowie 12 –16 sollen der notwendige Flächenankauf und die Erstellung einer Entwurfsplanung inkl. Kostenschätzung vorangetrieben werden.
Der Anschluss zum Großmarkt wird prioritär umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, noch in diesem Jahr die Entwurfsplanung und eine Kostenschätzung zu erstellen sowie Fördermöglichkeiten zu eruieren.
Begründung
Die Flächen für den Abschnitt zwischen der Gesamtschule Oppum und dem Großmarkt befinden sich in städtischer Hand. Eine kurzfristige Umsetzung wäre also möglich. Wie auf Seite 12 der Vorlage dargestellt wird, „ kann dieser Anschluss bei einer schnellen Realisierung aber auch die bis 2024 terminierte Unterbrechung im Bereich Trift/ Weiden kompensieren und so eine durchgängige Verbindung zwischen der Gesamtschule Oppum und Dießemer Bruch anbieten“.