ANTRAG

Mobilitätskonzept Krefeld 2030+ Gesamtstädtische Handlungsfelder und Konzepte sowie Maßnahmenkonzepte für die Vertiefungsbereiche; hier: Haltepunkt Obergplatz

Vorlagennummer

1516/21 E

Behandelt am

10. Juni 2021

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Beschlussentwurf

Der Haltepunkt Obergplatz soll im Mobilitätskonzept südlich der St. Töniser Straße dargestellt werden. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit SWK Mobil bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG darauf hinwirken, dass diese den Haltepunkt entsprechend realisiert.

Begründung

In den Konzeptkarten „Handlungsfeld 1 Stadtentwicklung und regionale Kooperation“, „Handlungsfeld 5 SPNV/ÖPNV“ und „Handlungsfeld 8 übergeordnete Maßnahmen“ ist der Standort des neuen Haltepunktes Obergplatz nördlich der St. Töniser Straße zwischen dieser und der Peter-Lautenstraße dargestellt.

Nachteile dieser Lage:

  • Rückseite nahestehender Wohngebäude
  • Abbruch von zwei dreigeschossigen Wohnhäusern und Garagenzeilen von ca. 100 m Länge südlich des Gleises sowie weiterer Garagen nördlich des Gleiskörpers erforderlich
  • die CarSharing Station und der Parkplatz der SWK AG sind wegen der fehlenden Querungsmöglichkeit der St. Töniser Straße an dieser Stelle (erhöhter Gleiskörper mit Rasengleis gerade im Bau) vom Haltepunkt aus nur über weitläufige Umwege erreichbarAlternativ sollte ein Standort südlich der St. Töniser Straße gewählt werden.

Vorteile dieser Lage:

  • direkte Anbindung an die überörtliche St. Töniser Straße
  • Verknüpfung mit der Straßenbahnlinie 041 (weiterer Anschluss an Überlandlinien am Verknüpfungspunkt Tönisvorst Wilhelmplatz) gegeben
  • Park&Ride-Platz auf dem Stadtwerkegelände möglich
  • CarSharing Station der SWK AG vorhanden
  • Radweg an der St. Töniser Straße vorhanden
  • die nach dem Bahnsteiglängen- und Bahnsteighöhenkonzept (https://infoportal.mobil.nrw/oepnvg.html) für diese Strecke (Bahnsteiglängen Kempen bis Kleve 170 m) erforderliche Bahnsteiglänge ist gegeben, ohne näher an ein Gebäude mit mindestens 15 m Abstand zum Gleis zu rücken
  • die Grundstücksverhältnisse erlauben bei den geplanten Seitenbahnsteigen auch die parallele Führung der notwendigen zwei Rampen
  • betroffen sind nur zwei Grundstückseigentümer/innen, davon eine die SWK AG

Anlagen