011/20 | Krefeld und andere Kommunen brauchen Finanzhilfen vom Land

Schon heute ist klar, dass Krefeld im Zuge der Corona-Krise Einnahmeausfälle in Millionenhöhe zu erwarten hat, insbesondere bei der Gewerbesteuer. Darauf weist der Oberbürgermeisterkandidat der Grünen, Ratsherr Thorsten Hansen, hin.

Dies werde sich bereits kurzfristig in diesem Jahr bemerkbar machen, da die Finanzbehörden angewiesen seien, Stundungsregelungen möglichst großzügig und unbürokratisch zu handhaben. Aber auch im kommenden Jahr werde es zu Ausfällen oder Rückzahlungen kommen. Außerdem werde die zu erwartende Verringerung des GFG-Verbundsteuer-Aufkommens (Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftssteuer) im kommenden Jahr zu geringeren Landeszuweisungen führen.

„Diese und weitere Faktoren werden den Krefelder Haushalte massiv unter Druck setzen“, meint Hansen.

Kommunen wie Krefeld brauchten daher dringend die Unterstützung des Landes, sowohl bei den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen als auch in finanzieller Hinsicht. „Der dazu vorliegende Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung gibt auch nach Ansicht der Spitzenverbände jedoch auf diese wesentlichen Fragen keine Antworten“, kritisiert der Grüne.

Deshalb unterstützen die Krefelder Grünen die Forderungen der Grünen Landtagsfraktion:

  • Sofortige Liquiditätssicherung der Kommunen wie Krefeld aufgrund eintretender Einnahmeausfälle, vor allem bei der Gewerbesteuer, aber auch bei den Anteilen an der Einkommensteuer und anderer Steuerarten durch das Land. Haushaltssperren müssen ausdrücklich vermieden werden, Mehrausgaben durch Corona müssen in den Haushalten separat erfasst werden
  • Zur Abfederung der Steuerausfälle sind direkte Finanzhilfen des Landes aus dem Sondervermögen des Landes bereitzustellen.
  • Vollständige Übernahme der Kosten der Elternbeiträge bei Kindertageseinrichtungen und Ganztagsbetreuung an Schulen während der angeordneten (Teil-)Schließung durch das Land.
  • Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und Schaffung einer Regelung zur vollständigen landesseitigen Finanzierung der Versorgung sogenannter Geduldeter. Beide Maßnahmen würden die Kommunen finanziell massiv entlasten.

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