Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, dass Schüler*innen mit dem Eintritt in eine Schule zusätzlich zu den notwendigen Zugängen zu den Lernplattformen auch ein Zugang zum Schul-WLAN gewährt wird. Sollte es notwendig sein, ein separates Schüler*innen-WLAN zu erstellen, wird die Verwaltung die Realisierung beim Dienstleister beauftragen.
Begründung
Immer mehr Schulen nutzen digitale Klassenbücher, Lernplattformen und Tools hybrid im Unterricht. Um Schüler*innen einen Zugang zu diesen Plattformen zu gewähren, die sie meist auf ihren privaten Endgeräten eingerichtet haben, ist es ein Gebot von Teilhabe, den Schüler*innen auch einen kostenfreien Zugang zum Internet zu gewähren.
Zusätzlich nutzen Lehrkräfte eine sog. „Bring Your Own Device“-Strategie, um Schüler*innen den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten zu erklären und die Nutzung von Smartphones im Unterricht einzubinden. Ein Internetzugang wird oftmals durch private Internettarife der Schüler*innen abgedeckt, die ihr privates Datenvolumen verbrauchen oder mit Hilfe von instabilen Hotspot-Lösungen über ein Lehrer*innen Smartphone arbeiten. Gerade die Nutzung des Datenvolumens der Schüler*innen hat zur Folge, dass bei den verbreiteten Prepaid-Tarifen Schülergruppen nicht mehr am Unterricht teilnehmen können, wenn das monatliche Datenvolumen verbraucht ist. Für uns ist es unbegreiflich, die geschaffene Infrastruktur den Schüler*innen vorzuenthalten.