Beschlussentwurf
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung beschließen, dass die Rückbaukosten alle bau-lichen Anlagen umfassen. Die für den Rückbau notwendigen Kosten werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis sowie dem Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung zum Beschluss vorgelegt.
2. Es wird eine Preisgleitklausel eingeführt, sodass die Bürgschaft jährlich um die aktuelle Preissteigerung erhöht werden muss.
3. Die Verträge werden dahingehend erweitert, dass zum Zeitpunkt eines Verkaufs an einen Dritten oder im Falle einer Insolvenz das Eigentum an den baulichen Anlagen im Surfpark auf die Stadt Krefeld übergeht. Sollte sich die Stadt für einen kompletten oder teilweisen Rückbau entscheiden, werden die Rückbaukosten aus der Bürgschaft bedient.
Begründung
Die Entscheidung, welche Bestandteile der Planung des Surfparks zu einem künftigen Zeitpunkt zurückgebaut werden müssen und welche sich „ohne weiteres in den Masterplan Elfrather See ein-fügen”, ist eine Entscheidung, die heute nicht seriös getroffen werden kann. Natürlich ist eine Um-nutzung von Gebäuden in vielen Fällen sinnvoll, auch aufgrund der gebundenen grauen Energie. Dennoch hängt die Entscheidung, ob eine solche Umnutzung möglich ist von vielen Faktoren ab, die heute nicht einschätzbar erscheinen. So könnte es sein, dass die Stadt nach Aufgabe des Surfparks sich nicht in der Lage sieht, dem Hauptgebäude eine neue Nutzung zuzuführen oder einen geeigneten Betreiber zu finden und sich infolge dessen für eine Renaturierung entschließt.
Daher soll die Vorlage dahingehend erweitert werden, dass diese Entscheidung nicht vorweggenommen wird, sondern dann getroffen werden kann, wenn sie ansteht: Zu einem zukünftigen Zeitpunkt, mit Kenntnis der dann vorherrschenden Rahmenbedingungen.