ANTRAG

zu TOP 8 „Reduzierung der Lichtimmissionen im Stadtgebiet“

Vorlagennummer

2930/22 A

Behandelt am

24. März 2022

Ratsinformationssystem

Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstand zur Umsetzung der seit dem 01.03.2022 gültigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, bezogen auf den darin festgeschriebenen “Schutz von
Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen” (§41), in einer der kommenden KLIMA Sitzungen darzulegen.
Bei dieser Vorstellung soll dargestellt werden, welche aus den gesetzlichen Grundlagen abgeleiteten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, aber auch aufgezeigt werden welche weiteren Maßnahmen künftig angegangen werden müssen, um dem im Gesetz festgeschriebenen Anspruch zu
genügen.
Die Darstellung der notwendigen Maßnahmen soll sich auf alle von der Stadtverwaltung beeinflussbaren Bereiche erstrecken und z.B. auch die “Smart Lighting” Initiative im Rahmen von Smart City
aufgreifen.


Begründung
Seitdem der massive Rückgang der Insekten ins öffentliche Bewusstsein gelangt ist, wird auch der
Einfluss künstlicher Beleuchtung auf das Insektensterben anerkannt und fand seinen Niederschlag
in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die seit dem 01.03. gültige Fassung stellt hinsichtlich der Vermeidung von “Lichtverschmutzung” einen wichtigen Schritt zum Schutz der Biodiversität dar.
Die Umsetzung dieser nun geschaffenen gesetzlichen Grundlagen obliegt diversen Akteuren, unter
anderem auch den Kommunen. Die antragstellenden Parteien bitten daher um eine Übersicht,
welche Pläne in Krefeld verfolgt werden, um den dringend notwendigen und nun gesetzlich weiter
untermauerten Schutz der Biodiversität zu gewährleisten.