Der Rat der Stadt Krefeld beschließt,
I. die Verwaltung mit der Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2025, ggf. unter Hinzuziehung einer externen Begleitung, zu beauftragen. Im Einzelnen sol-len folgende Punkte betrachtet werden:
1. Quantitative und qualitative Optimierung geplanter Hochbauprojekte (u.a. zeitlicher Reali-sierung, hinsichtlich Raumbedarfe).
2. Prüfung der angewendeten Abschreibungsdauer bei städtischen Großprojekten.
3. Optimierung der Finanzierung- und Liquiditätsplanung inklusive der Beteiligungen.
4. Intensivere Prüfung von Fördermaßnahmen vom Bund, Land und EU.
II. über die Ergebnisse der Konsolidierungsmaßnahmen berichtet die Verwaltung vierteljähr-lich im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen spätestens ein Monat nach Ende des Quartals. Zusätzlich tagt die Arbeitsgruppe ‚Haushaltskonsolidierung‘ mindestens einmal pro Quartal.
Begründung
Erfolgt mündlich in der Sitzung.