ANTRAG

zu TOP 46: Bezahlkarte für Leistungen aus dem AsylbLG – Einbringung eines Antrags der Fraktionen von SPD und B90/Die Grünen 

Vorlagennummer

7152/24 A

Behandelt am

17. Dezember 2024

Ratsinformationssystem

Der Rat der Stadt Krefeld stellt fest, dass es für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Notwendigkeit gibt und beschließt, in Krefeld keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. 

Begründung 

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW senden lediglich sieben Prozent der Geflüchteten Geld aus Deutschland ins Ausland. Die Tendenz ist gemäß der Studie weiter abnehmend. Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt damit jeder empirischen Grundlage. 

Die bundesweite Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im vergan-genen Jahr dazu führte, dass der Bundestag über eine gesetzliche Änderung des Asylbewerber-leistungsgesetzes eine Bezahlkarte als mögliche Form der Leistungserbringung einführte, spiegelt damit nicht die Realität wider. 

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sollte in Krefeld schon allein deswegen keine Bezahl-karte eingeführt werden. Es würde eine bürokratische Extra-Maßnahme geschaffen, die Geld kostet und nicht zur Integration von zu uns Geflüchteten führt, sondern diese in ihrer Selbstbestimmtheit und Freizügigkeit weiter einschränkt und stigmatisiert.