ANTRAG

zu TOP 4: Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung – Einrichtung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs Kuhleshütte/Werkstättenstraße

Vorlagennummer

2265/21 A

Behandelt am

3. November 2021

Ratsinformationssystem

Die Bezirksvertretung Oppum/Linn empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:

1.) Planung und Umsetzung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs Kuhleshütte/Werkstättenstraße mit zu veranschlagenden Kosten von voraussichtlich 10.000- 15.000€ werden in den Haushalt 2022 aufgenommen.

Begründung

Der Fußgängerüberweg sichert die Querung der Straße für Passant*innen allgemein, insbesondere aber für Schulkinder, die die Gesamtschule Oppum besuchen, für Eltern mit ihren Kleinkindern auf dem Weg zur Kindertagesstätte und für Menschen mit Beeinträchtigungen, die das inklusive Wohnprojekt der Wohnstätte und Lebenshilfe Krefeld besuchen.

Dies muss unabhängig von der Autofrequenz auf der Kuhleshütte/Werkstättenstraße geleistet werden und kann auch nicht bis zur geplanten Umgestaltung des Bereichs im Rahmen der Erweiterung der Brückenbauwerke (ab 2024ff.) aufgeschoben werden. Die Sicherheit aller Fußgänger*innen ist schon durch die zu schmalen Fußgängerwege unter den Unterführungen stark beeinträchtigt. Eltern aus dem Neubaugebiet Herbertzstraße nutzen z.B. aus Sicherheitsgründen das Auto, um ihre Kinder zur Kindertagesstätte zu bringen, da der gesamte Bereich einschließlich Überquerung der Werkstättenstraße gefährlich ist und auch die Übersichtlichkeit der Kreuzung durch die Kurve der Kuhleshütte trotz Tempo 30 eingeschränkt ist.

Laut der Protokolle der 28. Sitzung und der 31. Sitzung der BV Oppum/Linn vom 27.03.2019 bzw.08.10.2019 wurden diese Aufträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bereits zweimal formuliert. In der BV vom 04.03.21 wurde ein entsprechender Antrag nochmals wiederholt.