ANTRAG BEZIRKSVERTRETUNG MITTE

Verkehrssituation im Bereich Marktstraße, Willy-Göldenbach-Platz, Platz an der Alten Kirche, Wiedenhofstraße bis hin zur Stephanstraße sowie im Bereich der Mittelstraße

Vorlagennummer

5661/23 A

Behandelt am

20. Dezember 2023

Ratsinformationssystem

Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin Drießen-Seeger,

der Platz an der Alten Kirche ist mit seiner Gastronomie, gerade im Sommer, ein attraktiver Treffpunkt und Veranstaltungsplatz für viele Krefelderinnen und Krefelder. Auf Initiative der antragstellenden Fraktionen hatte die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte daher seinerzeit die Sperrung des Teilstücks der Wiedenhofstraße für den motorisierten Verkehr beschlossen. Die Sperrung ist mittlerweile umgesetzt, jedoch wird der Bereich immer noch stark von Autos frequentiert.

Die antragstellenden Fraktionen regen daher einen Vor-Ort-Termin für den gesamten Bereich Marktstraße, Willy-Göldenbach-Platz, Platz an der Alten Kirche, Wiedenhofstraße bis hin zur Stephanstraße sowie im Bereich der Mittelstraße unter Beteiligung von Verwaltung, Polizei und den Mitgliedern der Bezirksvertretung Krefeld-Mitte an. Das Ziel sollte darin bestehen, den sehr unübersichtlich geregelten Verkehrsfluss im genannten Bereich so zu optimieren, dass der Individualverkehr nicht weiterhin unkontrolliert durch die jeweiligen Fußgängerzonen fährt. Dies drängt insbesondere durch die nahe Eröffnung des Bröcksken mit Außengastronomie und der neuen Gestaltung des Willy-Göldenbach-Platzes.

Beschlussentwurf

Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte beschließt die Verwaltung damit zu beauftragen,

1. einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Stellen der Verwaltung (u.a. Fachbereich 61 Stadt- und Verkehrsplanung sowie Innenstadtkoordination) Polizei und der Bezirksvertretung Krefeld-Mitte zu organisieren.

2. vorab zu prüfen, ob eine Optimierung der Beschilderung im genannten Bereich eine Verbesserung des geschilderten Sachverhaltes ermöglichen kann und die Ergebnisse hierüber der Bezirksvertretung Krefeld-Mitte zur Beratung und ggf. weiteren Beschlussfassung vorzulegen.