ANTRAG

Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Vorlagennummer

6125/24 A

Behandelt am

13. Mai 2024

Ratsinformationssystem

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit der Stadt Krefeld empfiehlt dem Rat, dass die Stadt Krefeld der „Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ des Europäischen Rats der Gemeinden und Regionen mittelfristig beitritt. Dafür wird zeitnah eine detaillierte Ist-Analyse und Planung vorbereitender, gleichstellungspolitischer Maßnahmen – unter der Berücksichtigung aller Geschlechter und anhand der in der Charta enthaltenen Kategorien – erarbeitet. Die dafür benötigten finanziellen Mittel werden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
  2. Der Rat beschließt, dass die Stadt Krefeld der „Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ des Europäischen Rats der Gemeinden und Regionen mittelfristig beitritt. Dafür wird zeitnah eine detaillierte Ist-Analyse und Planung vorbereitender, gleichstellungspolitischer Maßnahmen – unter der Berücksichtigung aller Geschlechter und anhand der in der Charta enthaltenen Kategorien – erarbeitet. Die dafür benötigten finanziellen Mittel werden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Begründung
Die Gleichstellung aller Geschlechter ist eine fortlaufende und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In vielen Bereichen des täglichen Lebens (Öffentlichkeit, Privatraum, Beruf) bestehen weiterhin strukturelle und gesellschaftliche Hürden, die Ungleichheiten hervorrufen und festigen. Um diesen entgegen zu treten und sie schrittweise abzubauen, ist eine wirkungsvolle Gleichstellungspolitik zentral.

Die gleichstellungspolitische Aufgabe der Stadtverwaltung besteht dabei zum einen in der Position als Arbeitgeberin sowie dem Wirken in die Stadtgesellschaft hinein. Die Unterzeichnung der ‘Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene’ ermöglicht dabei das öffentliche Bekenntnis zu diesem Ziel und den erforderlichen Maßnahmen und trägt so zur Sensibilisierung der Stadtgesellschaft bei. Gleichzeitig wird die Attraktivität als potenzielle Arbeitgeberin durch die aktive Positionierung und Gestaltung der Grundsätze am Arbeitsplatz gesteigert.

Viele Kommunen in Deutschland (aus NRW z.B. Wuppertal, Bonn, Duisburg, Düsseldorf etc.) sind der Charta inzwischen beigetreten und unterstützen die Charta-Ziele einer umfassenden Gleichstellung. Die 2006 verabschiedete Charta wurde 2022 überarbeitet und beinhaltet seitdem zusätzlich aktuelle Entwicklungen, wie beispielsweise die Herausforderungen digitaler Gewalt, die Auswirkungen des Klimawandels und die Einforderung reproduktiver Rechte. Sie stellt damit einen zeitgemäßen Katalog gleichstellungspolitischer Maßnahmen dar, zu denen sich die Stadt Krefeld durch die Unterzeichnung bekennen kann. Darüber hinaus wird eine intersektionale und diverse Perspektive festgelegt, welche die vielfältigen Identitäten und Lebensweisen unserer Gesellschaft aktiv im Sinne der Gleichstellung mit einbezieht. Zudem legt die Charta einen partizipativen Prozess der Gestaltung des Gleichstellungsplans fest, wovon die Stadtverwaltung ebenso profitieren kann. Der fachliche Austausch mit anderen Unterzeichner-Kommunen kann darüber hinaus innovative Ideen und best practice- Erfahrungen hervorbringen, welche die Gleichstellungspolitik in Krefeld ebenfalls positiv beeinflussen können.

Für den Beitritt zur Charta ist eine vorbereitende Bestandsanalyse notwendig, um die individuellen Bedarfe der Stadt Krefeld zu ermitteln und die breit angelegten Kategorien der Charta erfüllen zu können. Neben dieser Analyse zur Erstellung einer informativen Grundlage sollen erste Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden. Dafür ist eine Projektstelle erforderlich, die auf zwei Jahre befristet werden soll. Auf dieser Basis ließe sich der Beitritt zur Charta durch die Stadt Krefeld realisieren und die Gleichstellungspolitik systematisch weiter voranbringen. Für die weitere Umsetzung der Maßnahmen und die Verstetigung dessen, soll anknüpfend an die Projektphase perspektivisch eine dauerhafte halbe Stelle eingerichtet werden, welche die Ziele und Inhalte der Charta weiterverfolgt.