Besteht die Möglichkeit, auf der Sassenstr. zwischen Willicher Str. und Dohmenstr. eine unechte Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Willicher Str. einzurichten?
Begründung
Laut Anwohnenden wird die Sassenstr. im o.g. Teilstück immer wieder als schnelle Abkürzung genutzt, um aus Richtung Willicher Str. auf die Dohmenstr. zu fahren und stark zu beschleunigen. Mit der Einrichtung einer unechten Einbahnstraße, also Verbot der Einfahrt von der Willicher in die Sassenstr., würde diese Abkürzung wegfallen und die Autos müssten am Kreuzungsbereich Willicher und Dohmenstr. abbiegen. Dies bedeutet für die Anwohnenden, dass sie die Straße in beide Richtungen verlassen können und es durch weniger Autoverkehr sicherer für Radfahrende und zu Fuß gehende wird.