ANTRAG

TOP 3: Einrichtung eines Bürgerrates – Anregung nach § 24 GO NRW

Vorlagennummer

6995/24 A

Behandelt am

12. November 2024

Ratsinformationssystem

Der Haupt- und Beschwerdeausschuss beschließt die Verwaltung damit zu beauftragen, die organisatorisch notwendigen Maßnahmen – unter Berücksichtigung von Best-Practise-Beispielen anderer Kommunen und ggf. mit Hilfe externer Beratung (wie z.B. den Verein Mehr Demokratie e.V.) – zur Einsetzung eines Bürgerrates in der nächsten Ratsperiode vorzubereiten. 

Begründung 

Die repräsentative Demokratie der Bundesrepublik Deutschlands ist auf allen politischen Ebenen ein Erfolgsmodell und das beste Bollwerk gegen autoritären Tendenzen. Es gilt daher, die repräsentative Demokratie kontinuierlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Kontext der Diskussionen um die Zukunft der repräsentativen und parlamentarischen Demokratie wird häufig mehr Partizipation gefordert, auch in diversen Wahlpro-grammen schlägt sich der Wunsch nach mehr Teilhabe der Bürger:innen an kommunalen Prozessen nieder. Jedoch sind die Beispiele erfolgreicher Bürgerbeteiligung jenseits der gesetzlich verankerten und regulierten Beteiligungsformen rar gesät. Partizipation bezeichnet grundsätzlich „die aktive Beteiligung der Bürger:innen bei der Erledigung der gemeinsamen (politischen) Angelegenheiten“ (vgl. Politiklexikon der Bundes-zentrale für politische Bildung). Hinzu kommen Unterscheidungen u.a. zwischen direkten und indirekten, institutionalisierten und nicht-institutionalisierten sowie konventionellen und unkonventionellen Formen der politischen Partizipation. In diesem Sinne bewegt sich Par-tizipation oder Beteiligung häufig in einem Spannungsfeld zwischen dem Wunsch von Bürger:innen, Prozesse nicht nur bis, sondern einschließlich der letztlichen Entscheidun-gen mitzugestalten und den parlamentarischen Prozessen repräsentativer Demokratieauch auf kommunaler Ebene als verfassungs-rechtlich definierten Teil der politischen Willensbildung.
Ungeachtet dieser Konflikte sind Beteiligung, Mitwirkung und Partizipation Instrumente, gemeinschaftliches Handeln zu fördern und Wirksamkeit zu erzeugen. Sie sind dabei entscheidend, um miteinander über die Zukunft der Stadt ins Gespräch zu kommen und gemeinsam an der konkreten Umsetzung von Ideen zu arbeiten. In Zeiten struktureller Veränderungen, so wie wir sie etwa aktuell nicht nur in Krefeld erleben, ist dies essenziell.
Die Antragssteller erkennen daher die Bedeutung einer verbesserten Beteiligung, Mitwirkung und Partizipation der Bürger:innen Krefelds an Fragen der Stadtentwicklung unter-schiedlicher Qualität an und wollen daher einen entsprechenden Rahmen schaffen. Dieser Rahmen kann und soll die notwendigen parlamentarischen Prozesse unserer repräsentati-ven Demokratie auch auf kommunaler Ebene keineswegs ersetzen, allerdings sinnvoll ergänzen.
Wir sehen in der Einführung von Bürgerräten eine Chance, Menschen in die politische Debatte zurückzuholen, die sich bisher nicht eingebunden oder gehört fühlten, um gemeinsam mit ihnen in eine Verhandlung über die besten Lösungen einzutreten und Verantwortung für die Zukunft und Entwicklung unserer Stadt zu übernehmen.
Die Einführung eines Bürgerrates muss sorgfältig vorbereitet werden. Die Erfahrungen von Kommunen wie z.B. Aachen, wo bereits seit Jahren Bürgerräte etabliert sind, können helfen, Fehler z.B. beim Auswahlverfahren oder der Organisation zu vermeiden.