Unsere Fraktion möchte wissen, warum die Unterbringung eines Theaterzelts auf dem Gelände
der ehemaligen Edelstahlwerke verworfen wurde und bittet die Verwaltung um die Beantwortung
der folgenden Fragen:
1. Falls die Abstandsregelung der Störfallverordnung den Ausschlag für eine Nicht-Weiter-
verfolgung dieser Lösung (Entfernung des Stahl verarbeitenden Betriebs Outokumpu zur
Halle 29) gab, welche eingehende Prüfung ging dem voraus?
2. Besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für einen begrenzten Zeitraum?
3. Wie ist der aktuelle Sachstand bezogen auf die Suche nach einer Interimsspielstätte?
Begründung
Im Zusammenhang mit Möglichkeiten zur Aufstellung eines Theaterzelts als Interimsspielstätte
während der Sanierungs- und Bauphase des Theatergebäudes fand 2024 ein Ortstermin mit der
Geschäftsführung der Theater Kr + MG gGmbH Krefeld und Vertreter*innen von wirstadt in der
Halle 29 (Tiefofenhalle) auf dem Gelände der ehemaligen Deutschen Edelstahlwerke statt, um die
Möglichkeit zur Unterbringung eines Theaterzelts dort zu prüfen. Das Ergebnis fiel u.a. wegen der
ausreichenden Größe positiv aus. Besonders angetan war die Geschäftsführung von dem
eindrücklichen Schwerindustrie-Ambiente, das mit Sicherheit eine große Anziehungskraft auf
Theaterbesucher*innen ausüben würde. Leider wurde diese Möglichkeit von der Verwaltung nicht
weiter verfolgt.
ANFRAGE