Unsere Fraktion möchte wissen, warum die Unterbringung eines Theaterzelts auf dem Gelände der ehemaligen Edelstahlwerke verworfen wurde und bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Falls die Abstandsregelung der Störfallverordnung den Ausschlag für eine Nicht-Weiterverfolgung dieser Lösung (Entfernung des Stahl verarbeitenden Betriebs Outokumpu zur Halle 29) gab, welche eingehende Prüfung ging dem voraus?
- Besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für einen begrenzten Zeitraum?
- Wie ist der aktuelle Sachstand bezogen auf die Suche nach einer Interimsspielstätte?
Begründung:
Im Zusammenhang mit Möglichkeiten zur Aufstellung eines Theaterzelts als Interimsspielstätte während der Sanierungs- und Bauphase des Theatergebäudes fand 2024 ein Ortstermin mit der Geschäftsführung der Theater Kr + MG gGmbH Krefeld und Vertreter*innen von wirstadt in der Halle 29 (Tiefofenhalle) auf dem Gelände der ehemaligen Deutschen Edelstahlwerke statt, um die Möglichkeit zur Unterbringung eines Theaterzelts dort zu prüfen. Das Ergebnis fiel u.a. wegen der ausreichenden Größe positiv aus. Besonders angetan war die Geschäftsführung von dem eindrücklichen Schwerindustrie-Ambiente, das mit Sicherheit eine große Anziehungskraft auf Theaterbesucher*innen ausüben würde. Leider wurde diese Möglichkeit von der Verwaltung nicht weiter verfolgt.