ANFRAGE

Straßenbaubeiträge von Anliegern

Vorlagennummer

1441/21 -

Behandelt am

22. Juni 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, welche der im Zuge des reformierten Kommunalabgabengesetzes möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Straßenbaubeiträge von Anliegern in welcher Weise umgesetzt werden. Dabei sollen insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  1. Für welche anstehenden Maßnahmen wird die Verwaltung Zuschüsse beantragen, um dadurch die Straßenbaubeiträge der betroffenen Anlieger zu reduzieren?
  2. Wie groß wird die Entlastung sein?
  3. Ist vorgesehen, in den entsprechenden Satzungen die Möglichkeit zur Beitragsermäßigungfür Eigentümer von Eckgrundstücken sowie zur Tiefenbegrenzung für Grundstücke zu verankern?
  4. Wird die Stadt betroffenen Anliegern die Möglichkeit zu ganzer bzw. teilweiser Stundungder Beiträge einräumen, wenn die Zahlung eine erhebliche Härte bedeutet?

Begründung

Zum 1. Januar 2020 ist in NRW ein reformiertes Kommunalabgabengesetz (KAG) in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, u.a. mit den o.a. Maßnahmen Bürgerinnen und Bürger bei der Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Da die Stadt Krefeld nach Medienberichten bisher noch keine Förderung in Anspruch genommen hat, stellt sich die Frage, wie zukünftig verfahren werden soll.