ANTRAG

Städtisches Förderprogramm für Lastenräder 

Vorlagennummer

1956/21 E

Behandelt am

30. November 2021

Ratsinformationssystem

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Erfolg einer ausgeglichenen, sozial gestalteten Mobilitätswende ist wesentlich für den Erfolg des Klimaschutzes in Krefeld und zugleich entscheidender Faktor einer durchweg hohen mobilen Lebensqualität aller Krefelderinnen und Krefelder. Der Zugang zur Mobilität muss allen offenstehen, das entsprechende Angebot muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

Bei der Reduktion des emissionsstarken motorisierten Individualverkehrs kommt dem Umstieg auf das Fahrrad als Alternative eine besondere Bedeutung zu. Jedoch stößt das klassische Fahrrad bei Fragen des Transports schnell an seine Grenzen, zugleich sind die in Relation hohen Anschaffungskosten von sog. Lastenrädern noch für viele Bürger*innen ein Kaufhindernis.

Die Stadt kann hier jedoch im Sinne der o. g. Zielsetzungen einen wesentlichen Beitrag leisten und die Verbreitung von Lastenrädern aktiv unterstützen und fördern. Zu diesem Zweck soll nach Auffassung der SPD-Fraktion ein städtisches Förderprogramm aufgelegt werden, so wie dies in Städten wie Düsseldorf, München oder Meerbusch bereits erfolgt ist.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Krefeld beantragen demzufolge für die Sitzung des Rates der Stadt Krefeld am 16.09.2021 um die Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages unter o. a. Tagesordnungspunkt.

Antrag

Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Förderprogramms zum Kauf für Lastenräder zu beauftragen und den zuständigen Gremien in der Folge als Beschlussvorlage vorzulegen. Hierzu zählt die Aufstellung konkreter Förderrichtlinien ausgehend zunächst von einem jährlichen Fördervolumen in Höhe von 150.000 Euro, das unter Vorbehalt der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 steht. Das Förderprogramm soll dabei unter folgenden Prämissen aufgesetzt werden:

  • Förderfähig ist der Neuerwerb serienmäßig hergestellter (E-)Lastenfahrräder und Fahrradanhänger, die den aktuell marktgängigen Standards hinsichtlich Bauart, Transportvolumen und Nutzlast entsprechen.
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt.
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Krefeld (je ein Antrag pro Haushalt ist zulässig) sowie Nutzergemeinschaften, etwa Hausgemeinschaften oder Nachbarschaften, wobei die Antragsstellung und Auszahlung über ein einzelnes Mitglied der Nutzergemeinschaft erfolgt.
  • Die Förderung soll sich gezielt an Personen bzw. Familien richten, für die bislang die Anschaffung eines Lastenrades aus Kostengründen nicht in Betracht gekommen ist. Die Verwaltung macht hierzu Vorschläge, wie die Förderrichtlinien in diesem Sinne ausgestaltet werden können, etwa unter Berücksichtigung des jeweiligen Haushaltseinkommens sowie einer höheren Förderung von Haushalten mit Kindern. Zugleich soll geprüft werden, ob und wenn ja Stadtbezirke mit besonderem Förderbedarf (unter Bezugnahme auf das Mobilitätskonzept) identifiziert und besonders gefördert werden können.
  • Die geförderten Lastenfahrräder können für die gewerbliche und die private Nutzung verwendet werden. Die Eigennutzung muss mindestens für drei Jahre erfolgen.
  • Eine Doppelförderung durch vergleichbare Bundes- und Landesprogramme ist ausgeschlossen.
  • Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluierung des Förderprogramms. Die Ergebnisse werden den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Mit freundlichem Gruß