ANTRAG

Sicherung des Verkehrsraums am EKZ in der Gutenbergstraße

Vorlagennummer

7261/25 A

Behandelt am

20. Februar 2025

Ratsinformationssystem

1. Die Querung der Gutenbergstraße zwischen EKZ und Netto-Markt jenseits der regulären Querungsmöglichkeit wird durch Schaffung bevorzugt natürlicher Hindernisse unterbunden.

2. Die Schaffung eines sicheren Fußgängerüberwegs ohne Lichtsignalanlage (Zebrastreifen) im Bereich des Kreisverkehrs wird geprüft, um die Querung der Gutenbergstraße in diesem stark frequentierten Quartier zu erleichtern.

Begründung

Eine sichere Querung der Gutenbergstraße zwischen EKZ und Netto-Markt ist zwar im Kreuzungsbereich der St. Töniser Straße möglich, jedoch meiden Bürgerinnen und Bürger diesen Umweg, der mit Wartezeiten an der Lichtsignalanlage verbunden ist, und queren die in diesem Bereich fünfspurige Gutenbergstraße mit beidseitigen Radwegen über den begrünten Mittelstreifen. Das führt nicht nur zu Verkehrsbehinderungen, sondern auch zu potentiellen Gefahrenlagen im gesamten Verkehrsraum.

Aus diesem Grund empfehlen wir die Schaffung einer Barriere auf dem Mittelstreifen und eine Attraktivitätssteigerung zur regulären Querung der Gutenbergstraße im Bereich des Kreisverkehrs durch Schaffung eines sicheren Fußgängerüberwegs ohne Lichtsignalanlage (Zebrastreifen).

Die Barriere sollte bevorzugt ein natürliches Hindernis, wie z. B. eine Hecke, sein, die anders als ein Zaun nicht bedrohlich oder abweisend auf Bürgerinnen und Bürger wirkt, sondern gegebenen falls sogar durch eine saisonale Blüte das Stadtbild aufwertet.

Der im südlichen Bereich in der Nähe des Kreisverkehrs befindliche asphaltierte Weg durch den Mittelstreifen wird durch Bürgerinnen und Bürger bevorzugt genutzt, jedoch ist auch hier die Querung der stark frequentierten Gutenbergstraße nicht gesichert und die zwei Ausfahrten der Parkplätze führen in diesem Bereich zu zusätzlichem Gefahrenpotential. Aus diesem Grund wird eine Prüfung zur Schaffung beidseitiger (beleuchteter) Zebrastreifen zwischen den Fahrbahnrändern und dem Mittelstreifen empfohlen, um eine sichere Querung im südlichen Bereich zu gewährleisten und die Akzeptanz der Barriereerrichtung zu erhöhen. Ein solcher Fußgängerüberweg ohne Lichtsignalanlage erhöht durch die Priorisierung des Fußverkehrs vor dem Kfz-Verkehr (Anhaltepflicht bei Querungsabsicht durch Fußgänger*innen) dessen Attraktivität aufgrund geringer Wartezeiten und garantiert somit eine hohe Benutzungsfrequenz.