Antrag

Sachstand und Maßnahmen zur Verringerung des Verpackungsmüllaufkommens in Krefeld

Vorlagennummer

7546/25 A

Behandelt am

27. Mai 2025

Ratsinformationssystem

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt in einem Sachstandsbericht darzustellen:

    a. Welche Maßnahmen zur Information über die gesetzliche Mehrwegpflicht sie selbst, sowie der Kommunalbetrieb Krefeld, durchgeführt haben und ob und wenn ja welche weiteren Maßnahmen geplant sind.

    b. Die Zuständigkeit zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Mehrwegpflicht darzulegen und aufzuzeigen, wie viele Kontrollen seit der Einführung durchgeführt wurden und nach welchen Regularien Verstöße geahndet werden.

    c. Wie regionale Mehrwegsysteme aus Sicht der Stadt bewertet werden, um einerseits ein einfach nutzbares System für Gastronomen und Kund*innen bereitzustellen, welches andererseits Transportwege reduziert und die vorhandene lokale Infrastruktur bestmöglich nutzt. In diesem Kontext soll Kontakt mit Städten aufgenommen werden, die Erfahrungen mit solchen Systemen gesammelt haben (z.B. Wiesbaden).

    d. Es soll dargestellt werden, ob und welche Förderprogramme für die Einführung eines regionalen Mehrwegsystems nutzbar sind.

    e. Bezogen auf die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer soll Kontakt mit der Stadt Tübingen aufgenommen werden, um die bisherigen Erfahrungen hinsichtlich ihrer Wirkung und Nebeneffekte zusammenfassend darstellen zu können. Dies betrifft neben der Frage, in welchem Maße das Ziel der Steuer (die Reduzierung des Anteils von Einwegverpackungen im Restmüll, insb. Straßenpapierkörben sowie als Littering im Stadtbild) erreicht wurde auch die zur Erhebung und Kontrolle notwendigen Personalaufwendungen, die finanziellen Rückflüsse an die Stadt und die ermittelten Auswirkungen auf die Frequentierung des gastronomischen Angebots.

    f. Zu prüfen, ob und welche Erfahrungen andere Städte mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Gastronomie gemacht haben, die angebotene Mehrwegverpackungen gegenüber Einwegverpackungen finanziell besser stellen und so eine Lenkungswirkung entfalten können.

    g. In einen Austausch mit den lokalen Akteuren in Krefeld zu treten (u.A. DEHOGA) und darüber zusammenzufassen, welche Vorstellungen diese haben, mit welchen lokalen Maßnahmen der Anteil an Einwegverpackungen am wirksamsten reduziert werden kann.

    h. Diese Thematik im Rahmen der Arbeit im Deutschen Städtetag zu verfolgen, dort einen Erfahrungsaustausch zu suchen und die Erkenntnisse daraus zusammenzutragen.

  2. Zu verfolgen, welche Entscheidung das Land NRW bezogen auf die geplante Verpackungssteuer der Stadt Köln trifft und diese Entscheidung dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

  3. Die Ergebnisse sollen spätestens bis Ende 2025 den relevanten städtischen Gremien vorgelegt werden.

    Begründung
    Die Ausgabe von Einwegverpackungen verursachen erhebliche Umweltbelastungen und tragen maßgeblich zur Verschmutzung des öffentlichen Raums bei. Trotz der gesetzlichen Mehrwegpflicht bleibt die Nutzung von Einwegverpackungen in der Gastronomie weiterhin weit verbreitet und die gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwegalternativen sind oft nicht auffindbar oder zumindest nur sehr zurückhaltend beworben. Der vorliegende Antrag soll eine Entscheidungsbasis schaffen, um wirksame Maßnahmen zur Förderung des tatsächlichen Einsatzes von Mehrwegprodukten zu identifizieren.

    Ein Aspekt ist die Einführung kommunaler Verpackungssteuern zur Reduzierung von Einwegverpackungen. Die Stadt Tübingen hat als erste Kommune in Deutschland eine solche Steuer eingeführt. Die daraus folgende gerichtliche Auseinandersetzung hat nun ein Urteil hervorgebracht, das bestätigt, dass Kommunen das Recht haben, eine solche Lenkungssteuer zu erheben, solange sie nicht mit bundes- oder europarechtlichen Vorgaben kollidiert. Die Erfahrungen aus Tübingen sind für Krefeld von besonderem Interesse, da sie Aufschluss über die Effektivität, die Verwaltungsaufwände und mögliche wirtschaftliche Auswirkungen einer solchen Steuer geben können.

    Die Stadt Köln hat als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen angekündigt, eine Verpackungssteuer einzuführen. Da die Einführung einer solchen Steuer in Nordrhein-Westfalen von einer rechtlichen Prüfung durch das Land NRW abhängig ist, soll der Ausgang dieser Prüfung abgewartet werden und zudem die Zeit genutzt werden, um einen umfassenden Blick dafür zu entwickeln, welche Maßnahmen die geeignetsten sind, um die Mehrwegquote in Krefeld effektiv zu erhöhen.