Die Bezirksvertretung Hüls beschließt:
Die Stadtverwaltung Krefeld erläutert in einem Bericht, welchen Status der kleine Parkplatz Am Mariengraben / Am Strathhof / St. Huberter Landstraße, neben dem sich aktuell im Bau befindlichen Wohngruppenprojekt hat.
Des Weiteren sollen nachfolgende Punkte geprüft und der Bezirksvertretung Hüls zur Entscheidung für die künftige Nutzung des Parkplatzes vorgelegt werden:
- Welche Pflegeintervalle sind für die öffentlichen Grünflächen um den besagten Bereich festgelegt? Gibt es hier noch „weiße Flecken“ die ggfls. nicht gepflegt werden und wurden?
- Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll, die ca. 10 Stellplätze als Quartiersparkplatz öffentlich auszuweisen und mit einer entsprechenden Beschilderung, um auch Ortsunkundigen aufzuzeigen, dass hier jede/r nach dem „Windhundprinzip“ parken kann?
- Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll, die einzelnen Stellplätze neu zu ordnen und als Dauerparkplätze an mietwillige Anlieger gegen eine Jahresstellplatzgebühr dauerhaft zu vermieten? Eine solche Nutzung kommt der bisherigen geübten Nutzungspraxis am nächsten.
- Ist es aus Sicht der Stadt Krefeld und der Feuerwehr sinnvoll, gerade den Einmündungsbereich mit Blick auf die Anfahrt von Rettungs- und oder Feuerwehreinsätzen zu beschildern bzw. auch entsprechende Markierungen aufzubringen?
Begründung:
Aus Sicht der Antragsteller handelt es sich bei dem Parkplatz Am Mariengraben / Am Strathhof um einen kleinen öffentlichen Parkplatz, der aber bislang für Außenstehende durch Gewohnheitsrecht privat genutzt wird. Auch die vorherrschende Beschilderung suggeriert ortsunkundigen Dritten, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt. Die Stellplätze könnten an mietwillige Anlieger vermietet werden.