PRESSEMITTEILUNG

PM 013/25 Grüne zur Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung

Der Bundesrat hat am 15. März 2025 die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, kurz VwV-StVO, verabschiedet und damit auch in Krefeld den Weg für eine moderne, sichere und nachhaltige Mobilität frei gemacht. Diese überarbeitete VwV-StVO bietet Städten und Gemeinden endlich die Möglichkeit, Tempo 30 an gefährlichen oder sensiblen Stellen anzuordnen. Die bisherigen Hürden wie strenge Nachweispflichten für konkrete Gefahrenlagen entfallen in vielen Fällen. Dadurch können Kommunen in eigener Verantwortung insbesondere vor Bildungseinrichtungen leichter Tempo 30 anordnen – auch auf Hauptverkehrsstraßen.

Ana Sanz, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen, dazu: “Die neuen Regelungen zu Straßenverkehrsordnung machen es Kommunen deutlich einfacher, durch die Einführung von Tempo 30 die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern oder in belebten Quartieren. Die Bezirke haben in den letzten Jahren mit ihrer Ortskenntnis mehrfach sinnvolle Anträge auf Einrichtung oder Ausweitung von Tempo 30-Zonen gestellt, die abgelehnt wurden. Durch eine Neubewertung könnte sich das nun ändern, und der Weg frei gemacht werden für sicherere Mobilität.”

Daher hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den nächsten Planungsausschuss nachgefragt, wie die Verwaltung die Neufassung Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung bewertet, wann mit Blick auf die zahlreichen Tempo 30 Beschlüsse, zuletzt im Bezirk Fischeln, mit der Umsetzung der neu geschaffenen Handlungsspielräume zu rechnen ist, und ob diese Beschlüsse aus den Jahren 2020-2025 neu geprüft werden.

“Wir hoffen, dass die Verwaltung die neuen Regelungen begrüßt und es zu einer baldigen Abarbeitung der Bezirksbeschlüsse kommt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, vor allem der Kinder, zu erhöhen”, so Sanz abschließend. Mit einer Beantwortung der Anfrage wird bis zur nächstens Sitzung des Planungsausschusses am 30.04.2025 gerechnet.