Am Mittwoch, den 08. März, verkündete die Stadt Krefeld im Amtsblatt die im Dezember beschlossene Verschärfung des Alkoholverbots in großen Teilen der Krefelder Innenstadt. Am heutigen Donnerstag hat der grüne Ratsherr und Bürgermeister Karsten Ludwig über seinen Anwalt Dr. Jasper Prigge beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag eingereicht, mit dem die Nichtigkeit der entsprechenden Regelung der Ordnungsbehördlichen Verfügung festgestellt werden soll. Ludwig ist als Einwohner der Stadt Krefeld selbst durch die Regelung betroffen.
Die Regelung der Stadt sieht vor, dass der Konsum von alkoholischen Getränken in einem Umkreis von 100 Metern um bestimmte Einrichtungen, beispielsweise Kultureinrichtungen, untersagt ist.
„Es handelt sich faktisch um ein flächendeckendes Alkoholverbot für die Krefelder Innenstadt. Eine derart weitreichende Einschränkung von Freiheitsrechten ist unverhältnismäßig“, so Karsten Ludwig. „Wenn Bürgerinnen und Bürger ruhig und friedlich Alkohol trinken wollen, dann sollen sie das tun dürfen. Es ist nicht zu erklären, warum ich mich in der Außengastronomie betrinken kann, nicht aber ein Bier auf der Bank wenige Meter weiter konsumieren darf. Damit werden Menschen mit wenig Geld benachteiligt, die sich die Preise in der Gastronomie nicht leisten können oder wollen.“
Die von der Stadt Krefeld erlassene Verordnung hält Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der bereits ein erfolgreiches Verfahren gegen ein von der Stadt Duisburg erlassenes Alkoholverbot geführt hat, gleich aus mehreren Gründen für rechtswidrig. „Eine Verbotsregelung darf nur bei einer Gefahrenlage erlassen werden. Eine solche wird die Stadt Krefeld nicht für alle Orte, die von dem Verbot erfasst sind, nachweisen können. Darüber hinaus ist ein Umkreis von 100 Metern viel zu weit gefasst. Die Verordnung greift in Grundrechte ein, dieser Eingriff ist aber nicht gerechtfertigt“, so Prigge.
Ludwig verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Stadt selbst einräumen musste, dass die Datenlage dünn ist: „Durch die Anfrage meiner Grünen Fraktion musste die Verwaltung am 29.09.2022 eingestehen, dass es bis September 2022 nur 68 dokumentierte Störungen in Verbindung mit Alkohol bei über 4 Millionen Passantinnen und Passanten gab.“ Dies zeige, dass die bisherigen Möglichkeiten der ordnungsbehördlichen Verfügung nicht vollumfänglich genutzt würden. Es sei aber erforderlich, mildere Maßnahmen auszuschöpfen, bevor die Stadt zu einem weitreichenden Verbot greife.
Der Grüne Fraktionsvorsitzende Thorsten Hansen ergänzt: „Wir haben in der Diskussion um das ‚Stärkungspaket Innenstadt‘ immer wieder dargestellt, dass die bisher geltenden Regelungen zum Alkoholkonsum ausreichend waren und es eher an der Durchsetzung durch den kommunalen Ordnungsdienst mangelte. Eine gerichtliche Klärung ist jetzt zwingend erforderlich, deshalb unterstützen wir die Privatklage von Bürgermeister Ludwig.“