ANFRAGE

Personalausstattung der Stadt Krefeld im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten SGB IX

Vorlagennummer

5782/24 Af

Behandelt am

31. Januar 2024

Ratsinformationssystem

Das SGB IX richtet sich an die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Es umfasst eine Reihe von Regelungen, die Unterstützungsleistungen und Rechtsansprüche festlegen. Das Gesetz ist zentral, um Menschen, die durch Behinderungen in ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind, zu unterstützen und Benachteiligungen bestmöglich zu vermeiden. Die Leistungen werden von verschiedenen Trägern erbracht und verpflichten zur zügigen, einheitlichen Erbringung und gegenseitigen Abstimmung. Die Leistungsbereiche beinhalten dabei: die medizinische Rehabilitation, die Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde Leistungen, Teilhabe an Bildung und soziale Teilhabe (§5 SGB IX).

Die Leistungen sind individuell zu erbringen und sollen sich an der persönlichen Lebenssituation des Einzelnen orientieren. Im Rahmen des Hilfeplans werden die konkreten Maßnahmen unter Einbezug der Wünsche des Einzelnen festgelegt. Der jeweilige Träger ist dabei verantwortlich für die Abstimmung der erforderlichen Leistungen und den nahtlosen Übergang (§19 SGB IX). Darüber hinaus ist der Plan fortlaufend anzupassen, damit eine zügige und wirksame Teilhabe erreicht werden kann.

Um den Inhalten und gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden, braucht es in den Kommunen genügend Personal, das die Vorschriften umsetzt und somit die gesetzlichen Pflichten wahrnimmt. Wir bitten daher um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen möglichst zeitnah vor den Haushaltsverhandlungen, um etwaige Bedarfe noch einbringen zu können:

  • Wie ist die aktuelle prozentuale Besetzung im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten gem. SGB IX bei der Stadt Krefeld?
  • Gibt es Teilbereiche, in denen Personal besonders dringend benötigt wird?
  • Wie ist die personelle Auslastung in dem genannten Bereich? Wie lange dauert dieBearbeitung von Anträgen etc. im Schnitt?
  • Ist es dem Personal mit der aktuellen Ausstattung möglich, allen gesetzlichen Aufgabennachzukommen? Falls nein: Welchen Aufgaben kann aktuell nicht nachgekommen werden und welche personellen Maßnahmen bräuchte es dafür? Was plant die Verwaltung für das kommende Haushaltsjahr, um den Pflichten vollständig nachzukommen?