Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Widmung (Seite 4f. der Vorlage 8017/25)
- Die Wegewidmung, veröffentlicht im März 1984, benennt ausdrücklich die Sperrung und wird als bewusste Sperrung für den KFZ-Durchgangsverkehr interpretiert. Es gibt keine schlüssige Argumentation, dass die Ausgangssituation, die Verhinderung von Durchgangsverkehr in einem Wohngebiet, nicht mehr gegeben ist. Ist die ausdrücklich erwähnte Sperrung rechts-widrig oder nicht?
- Verkehrszählungen (Seite 6f. der Vorlage 8017/25)
- Es wird hier für die Griesbacher Straße die Kategorisierung „Straße mit überwiegender Wohnfunktion“ vorgenommen. Unter dem Aspekt Lärm- und CO2-Emissionen wird die Kategorie „reines und allgemeines“ Wohngebiet gewählt. Gelten je nach Kategorie andere Richtwerte für die Belastung durch KFZ?
- Es wird argumentiert, dass eine empfohlene Verkehrsstärke von max. 400 Kfz/h vorgesehen ist und die Griesbacher Straße diese Verkehrsbelastung „weit“ unterschreitet. Ist die rechtliche Vorgabe nicht so zu verstehen, dass eine empfohlene Maximalbelastung nur im ungünstigsten Fall erreicht werden darf?
Die ermittelte Höchstbelastung von 348 Kfz/h (nachmittags) auf der Straße Weiden sagt nicht aus, wie die durchschnittliche Belastung aussieht – im Vergleich zu den für die Griesbacher Straße ermittelten Zahlen. Diese sollten ergänzt werden, sonst sind die Angaben nicht aussagekräftig und vermitteln ein falsches Bild.
- Kann die Verwaltung nachvollziehbar darlegen, dass diese 348 Fahrzeuge durch die Öffnung nicht anschließend die Griesbacher Straße belasten?
- Lärm- und CO2-Emissionen (Seite 7 der Vorlage 8017/25)
- Die Einrichtung einer erweiterten Tempo 30 Zone ist in jedem Fall nötig, allerdings zeigen die gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen ja, dass dies nicht ausreicht. Wie will die Verwaltung die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch durch Nicht-Anwohner durchsetzen?
- Der geplante KiTa-Neubau und die Anbindung an die Promenade werden mehr Fahrrad- und Fußverkehre erzeugen. Diese werden durch die Öffnung erheblich gefährdet werden. Dies entspricht nicht der Zielsetzung der Stadt, den Fahrrad- und Fußverkehr zu fördern und allen VerkehrsteilnehmerInnen gleiche Rechte einzuräumen. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass der Fahrrad- und Fußverkehr nicht beeinträchtigt wird?
- Varianten zur Straßenraumgestaltung
- Welche Haushaltsmittel stehen für die Maßnahmen – oder mittelfristig zur Verfügung?
- Alternativen
- Welche Alternativen wurden bedacht, um für das ganze Wohngebiet Verbesserungen zu schaffen, z.B. Weiden, Flur und Herbertzstraße durch Verkehrsraumgestaltung so zu verändern, dass wirklich nur Anwohner diese Straßen nutzen und sie für den Durchgangsverkehr unattraktiv machen?
- Insbesondere auf die Anbindung an die Promenade ist mit einem erhöhten Fahrradverkehr zu rechnen. Ist die Öffnung der Griesbacher Straße hier nicht kontraindiziert?