ANFRAGE

Öffentliche Auslegung städtebaulicher Verträge

Vorlagennummer

6447/24 Af

Behandelt am

29. August 2024

Ratsinformationssystem

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet für die nächste Ratssitzung um die Beantwortung folgen-
der Fragen:

  1. Auf welcher Basis wird in Krefeld argumentiert, Aspekte aus Durchführungsverträgen, die abwägungsrelevant sein können (finanzielle Risiken der Stadt und für den Steuerzahler) oder der Konfliktbewältigung dienen, nicht öffentlich auszulegen?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die vorliegenden Urteile des VGH Baden-Württemberg sowie des OVG Berlin Brandenburg hinsichtlich der Übertragbarkeit auf das Vorgehen in Bebauungsplanverfahren in Krefeld?
  3. Inwiefern kann eine öffentliche Debatte, z.B. in einer Ratssitzung, zu Schadenersatzansprüchen von einem Investor führen, wenn ein OVG-Urteil mit Bezug auf Bundesgesetzgebung die Öffentlichkeit von Durchführungsverträgen/städtebaulichen Verträgen grundsätzlich einfordert?

Begründung
Es gibt neben den Beispielen anderer Kommunen, die städtebauliche Verträge öffentlich auslegen (z.B. Münster), mehrere Urteile aus anderen Bundesländern, bei denen man bedingt durch die in der Begründung herangezogenen Bundesgesetze den Eindruck gewinnen kann, dass ein entsprechendes Gericht aus NRW zu einer ähnlichen Einschätzung kommen müsste:

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 – 2 A 8.11, wonach bei der Aufstellung von Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen auch Entwürfe für städtebauliche Verträge ausgelegt werden müssen.
  • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 29.03.2023 – 5 S 1291/22, wonach ein Durchführungsvertrag dann öffentlich ausgelegt werden muss, wenn für die Abwägung wesentliche
    Punkte enthalten sind.

In beiden Fällen wird dabei auf das Baugesetzbuch zurückgegriffen, welches in NRW ebenfalls gilt. In diesem Kontext erscheint es unserer Fraktion klärungsbedürftig, ob und wie eine öffentliche Debatte von Formulierungen aus den städtebaulichen Vertragen zu rechtlichen Konsequenzen für die Ratsmitglieder führen kann.