Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird beauftragt,
- sukzessive die im städtischen Eigentum stehenden widerrechtlich genutzten Wegraine zu ermitteln, um sie
- ein Konzept für die Zurückführung der Flächen zum Zwecke der Herstellung der Flächen als Biotopverbundlinien und deren Pflege zu erstellen und umzusetzen. Dabei ist eine Bepflanzung mit Kräutern, Wildblumen, Sträuchern, Hecken und Bäumen anzustreben und sicherzustellen, dass von den angrenzenden Ackerflächen keine Düngemittel/Pestizide auf die Wegraine gelangen. Eine Mahd ist nur abschnittsweise und extensiv 1-2 Mal im Jahr vorzunehmen. Fördermöglichkeiten sind vorhanden und zu prüfen. Die Landwirte sind unbedingt miteinzubeziehen.
- zum Sachstand der Umsetzung dieses Konzepts regelmäßig im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft zu berichten.
- perspektivisch auch die Gewässerraine entlang von Fließgewässern/Gräben und Feldraine zwischen Feldern zu prüfen und falls nötig als Biotopverbundlinien wiederherzustellen.
Begründung
Die Stadt Krefeld besitzt viele Anlieger- und Feldwege im Außenbereich. Dieser Besitz ist Allgemeingut und gehört allen Bürgerinnen und Bürgern. Die Wegraine sind vom Träger der Straßenbaulast gem. § 32 StrWG NRW zu bepflanzen und zu pflegen, wobei dem Naturschutz und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen ist.
Die zu den Wegen gehörenden Flurstücke sind meist etwa 8 bis 10 Meter breit, während der befestigte Weg etwa 3 bis 4 Meter breit ist. Beidseitig gehört also ein Streifen von bis zu mehreren. Metern Breite zu dem Wegeflurstück, die so genannten Wegraine. Liegen diese Wege entlang von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen, lässt sich leider oft feststellen, dass die Wegraine widerrechtlich vom Eigentümer bzw. Pächter des Ackerflurstücks genutzt werden. Sie werden teils bis zu wenigen Dezimetern an den befestigten Weg umgepflügt und landwirtschaftlich genutzt. Infolgedessen werden auch Dünger und Pestizide auf die Wegraine aufgebracht. Die Wegraine sind deshalb ökologisch vollkommen wertlos. Die Hintergründe hierfür sind vielfältig und teils historisch bedingt. Als Anlage haben wir als Beispiel den Rohrammerdyk mit Flurstückskennzeichen aufgeführt, bei denen diese Umstände zutreffen. Dieser Zustand verstößt gegen diverse Gesetze und ist somit auch justiziabel. Unser Hauptaugenmerk liegt jedoch auf dem ökologischen Aspekt bzw. der erheblichen Schädigung der Natur.
Die Wegraine durchziehen wie ein Netz die intensiv genutzte Agrarlandschaft, und obwohl sie meist schmal sind, haben sie eine große Bedeutung. Sie stellen nämlich – in naturnahem Zustand – Biotopverbundlinien dar, die für Flora und Fauna unersetzlich sind. Hier leben zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sie dienen zahllosen Insekten, Kleintieren, Vögeln etc. als Lebensraum und als Verbindungsweg zwischen den wenigen noch vorhandenen Biotopen. Gerade vor dem Hintergrund von Klimawandel und Artensterben sind Wegraine, wenn sie denn naturnah sind, von erheblicher Bedeutung. Vereinzelte Blühstreifen auf Äckern haben nicht im Ansatz eine so große positive Auswirkung auf Flora und Fauna.
Das Thema hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Grob geschätzt beträgt die Fläche der Wegraine, die widerrechtlich genutzt werden, viele Dutzend Hektar mit einem erheblichen Gegenwert.
In Viersen wurde am 03.03.2020 ein Antrag der Grünen mit dem Ziel der Rückgewinnung der Wegraine einstimmig angenommen. Dort wird die widerrechtlich beanspruchte Fläche auf 45 ha im Stadtgebiet geschätzt.
Es besteht also aus rechtlicher, wirtschaftlicher und vor allem ökologischer Sicht ein dringender Handlungsbedarf. Viele Kommunen und Kreise gehen dieses Thema in Zusammenarbeit mit Landwirtschaft, Naturschutzverbänden, Jägern, Imkern etc. erfolgreich an. Die Stadt Krefeld sollte nicht zurückstehen.