ANTRAG

Novellierung Denkmalschutzgesetz

Vorlagennummer

3110/22 A

Behandelt am

17. Mai 2022

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Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Landesregierung hat trotz Kritik u.a. von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Aus Sicht der beiden antragstellenden Fraktionen handelt es sich dabei um eine Verlagerung von Prioritäten, weg von der kulturhistorischen Bedeutung der rund 1.000 denkmalgeschützten Krefelder Gebäude hin zu deren betriebswirtschaftlichem Nutzen.

Im Bundesland mit dem ohnehin schon geringsten Denkmalbestand darf das Denkmalschutzgesetz nicht zwecks Profitmaximierung zu einem ‚Denkmalnutzungsgesetz‘ verkommen.
Der Schutz der Denkmäler sowie deren adäquate weitere Nutzung müssen parallel möglich sein. Keinesfalls dürfen diese beiden Aspekte gegeneinander ausgespielt werden.

Vor allem aber verfügt Krefeld, wie viele andere Städte auch, nicht über die personellen und fachlichen Kapazitäten in der Unteren Denkmalbehörde, welche eine Novellierung des Gesetzes voraussetzen würde. Es droht eine erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalschutzverfahren.

Antrag:
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Krefeld die Stadtverwaltung darzulegen, welche Auswirkungen die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auf die Arbeit der Unteren Denkmalbehörde hätte.