– Wie bewertet die Verwaltung die am 15. März 2024 vom Bundesrat bestätigte Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) bezogen auf den Aufwand, Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen?
– Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der neuen Handlungsspielräume, die durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) eröffnet werden, in Krefeld zu rechnen, insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Tempo-30-Beschlüsse, die in den vergangenen Jahren in den Bezirksvertretungen gefasst wurden?
– Werden die in dieser Wahlperiode von den Bezirksvertretungen gefassten “Tempo-30-Beschlüsse” erneut geprüft und das Ergebnis den Bezirksvertretungen mitgeteilt oder ist eine erneute Beschlussfassung in den Bezirksvertretungen nötig?
Begründung
Mit der überarbeiteten VwV-StVO wird Städten und Gemeinden endlich mehr Spielraum eingeräumt, um Tempo 30 an gefährlichen oder sensiblen Stellen anzuordnen. Der Bundesrat hat die neue Verwaltungsvorschrift am 15. März 2024 verabschiedet, womit der Weg für eine moderne, sichere und nachhaltige Mobilität auch in Krefeld frei ist.
Bisherige Hürden wie strenge Nachweispflichten für konkrete Gefahrenlagen entfallen in vielen Fällen. Dadurch können Kommunen in eigener Verantwortung insbesondere vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern oder in belebten Quartieren leichter Tempo 30 anordnen – auch auf Hauptverkehrsstraßen.
In Krefeld wurden in den letzten Jahren zahlreiche Tempo-30-Beschlüsse in den Bezirksvertretungen gefasst, deren Umsetzung bislang an den restriktiven Vorgaben der alten VwV-StVO gescheitert ist. Mit dem neuen Regelwerk stellt sich nun die Frage, wie diese Beschlüsse von der Verwaltung neu bewertet und wann sie umgesetzt werden.
Wir bitten um eine Einschätzung der Verwaltung zur neuen VwV-StVO sowie eine Zeitschiene zur Umsetzung bestehender Tempo-30-Beschlüsse in Krefeld.