Die BV Fischeln beauftragt die Verwaltung mit der Neuanlage eines Fußwegs nördlich der Grünfläche Altmühlenfeld Ecke Kimplerstr.
Begründung
Die Beauftragung, den Gehweg Altmühlenfeld nun auch ab dem Kreuzungsbereich Richtung Osten bis zu dem bestehenden Fußweg Kimplerstr. fortzuführen, erklärt sich wie folgt:
Westlich und nördlich der Grünfläche ist zu beobachten, dass KFZ dort widerrechtlich geparkt werden. Diese tragen massiv dazu bei, dass der Kreuzungsbereich Kimplerstr/Altmühlenfeld sehr unübersichtlich ist und es somit zu gefährlichen Situationen zwischen Verkehrsteilnehmenden kommen kann. Desweiteren können Fußgänger*Innen auf einem barrierefreien Fußweg die Grünfläche auf sicherem Wege passieren. Um diese Grünfläche sollte ebenfalls auch ein absolutes Parkverbot eingerichtet und auch kontrolliert werden, um die Sicherheit im Kreuzungsbereich zu erhöhen.