Die Verwaltung wird beauftragt,
1. alle Schritte einzuleiten, um die Regionalplanungsbehörde Düsseldorf aufzufordern gegenüber dem Regionalrat die Aufstellung eines Regionalplanänderungsverfahrens an-zuregen. Damit soll das Gebiet KR_01 (Am Obergplatz / Ottostraße), welches durch Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf vom 25.06.2020 als sogenannte “Sondierungsfläche” in den Regionalplan aufgenommen wurde, die Kategorie ASB Sondierungsbereich wieder verlieren und erneut mit der Darstellung “All-gemeiner Freiraum– und Agrarbereich” (AFA), “Schutz der Landschaft und landschafts-orientierte Erholung” (BSLE) und “Grundwasser– und Gewässerschutz” (BGG)” versehen werden.
2. im Rahmen dieser Aufforderung zu betonen, dass diese Fläche, der in der Umweltprüfung bei Ausweisung als allgemeiner Siedlungsbereich schutzgutübergreifend erhebliche Umweltauswirkungen bescheinigt wurden, als Sondierungsbereich für zukünftige ASB nicht geeignet, da sich an den Argumenten der Verwaltung aus der Vorlage 7684/19 (1) nichts geändert hat und
a. die Stadt Krefeld dem Ansatz der Regionalplans zur Schaffung von “Mehr Wohnbauland am Rhein” alleine durch die bereits im FNP von 2015 ausgewiesenen Wohnbauflächen gerecht wird,
b. die Funktion des Gebiets KR_01 (Am Obergplatz / Ottostraße) mit “klimarelevanten Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen (Kühlfunktion, Wasserhaushalt)” (2) in Zeiten von zunehmenden Extremwetterperioden für den nordwestlichen und mittleren Teil der Krefelder City von zunehmender Bedeutung ist, und das Gebiet zur Versorgung mit Frischluft, zur Entlastung der Umgebung bei Starkregen beiträgt, und als Grundwasserreservoir für die angrenzende Brunnengalerie dient,
c. die Stadt sich bereits jetzt einem Anteil an Bauflächen von 50% des Stadtgebietes nähert, welcher als Höchstgrenze in der Vergangenheit politisch vertreten wurde,
d. die Stadt keinerlei Ausgleichsflächen für Bauprojekte auf dem eigenen Stadtgebiet mehr vorweisen kann, da die Umsetzung des Landschaftsplans, der Schutz der rapide abnehmenden landwirtschaftlichen Flächen und die Biotopvernetzung nicht mit der Ausweisung neuer Bauflächen mithalten kann.
3. alles Notwendige gegenüber der Regionalplanungsbehörde darzustellen, um die Darstellung der Fläche KR_01 (Am Obergplatz / Ottostraße) als “Allgemeiner Freiraum– und Agrarbereich” (AFA), “Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung” (BSLE) und “Grundwasser– und Gewässerschutz” (BGG)” im RPD zu erreichen, damit die Umsetzung des Landschaftsplans der Stadt Krefeld inklusive der Freiflächen im Ge-biet Ottostraße und des Biotops Holthausens Kull erfolgen und die Planung des Land-schaftsparks West als Teil des inneren Rings von Grünflächen der Stadt Krefeld eingeleitet werden kann.
Begründung
Am 25.06.2020 hat der Regionalrat in Düsseldorf die 1. Änderung des Regionalplans mit dem Titel “Mehr Wohnbauland am Rhein” beschlossen, dem ein mehr als zweijähriges Verfahren der Auswahl und Bewertung von Flächen im ganzen Regierungsbezirk vorausgegangen war, über das die Politik in den Städten und Kreisen jedoch nicht umfassend informiert wurde.
Für Krefeld waren zur 1. Offenlage im Sommer 2019 von 12 Flächen insgesamt 6 im engeren Verfahren, im Regionalplan als Wohnbauflächen ausgewiesen zu werden. Diesen Flächen wurden zum Teil erhebliche Umweltauswirkungen bei Bebauung bescheinigt, waren verkehrlich überwiegend schlecht angebunden und stellten dringend benötigten Freiraum dar.
Aufgrund dessen beschloss der Krefelder Stadtrat am 17.09.2019 mit großer Mehrheit „im weiteren Prozess der Regionalplanänderung gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf deutlich zu machen, dass die vorgeschlagenen Gebiete nicht in eine weitere Prüfung einbezogen werden sollen”.
Die Bezirksregierung griff die Einwände zwar auf, doch obwohl sie die meisten Flächen nicht weiter betrachtete, wurde letztendlich beschlossen, die Flächen KR_01 (Am Obergplatz / Ottostraße) und KR_12 (Oppum Süd) als Sondierungsbereiche für spätere Ausweisungen von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) in die erste Änderung aufzunehmen. Damit verloren diese Flächen ihre vorherigen Darstellungen als Freiraum. Im Falle der Fläche Obergplatz/Ottostraße wurde eine Entwicklung als Landschaftspark, wie es im Landschaftsplan Krefeld vorgesehen ist, damit nicht mehr umsetzbar, da die Ausweisung als Sondierungsfläche sie „von konkurrierenden Nutzungen freihalten” soll.
Diese Entwicklung soll rückgängig gemacht werden.
Das Gebiet umfasst das ausgewiesene Biotop Holthausens Kull, mehrere Kleingartensiedlungen inklusive den Mitmachbauernhof Mallewupp und zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe. Im Landschaftsplan Krefeld ist es zum größten Teil ausgewiesen als Gebiet mit folgenden Zielen:
1.1.2 Erhaltung der in der Bauleitplanung vorgesehenen Funktion als Grünfläche 1.2 Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen 1.4 Ausbau der Landschaft für die Erholung 1.5 Ausstattung der Landschaft zur Verbesserung des Klimas und korrespondiert damit mit der Darstellung im FNP Krefeld. Der Kernbereich “zur extensiven Naherholung” und die Anlage eines “Landschaftsparks im Westen der Stadt” werden konkret angesprochen (3) In der Klimafunktionskarte ist die Fläche dargestellt als „Freiland-Klimatop” mit guten Luftaustauschverhältnissen und Kaltluftproduktion, welches insgesamt für das Stadtklima von Krefeld prägend ist.(4) Die Funktion als Gebiet zur Naherholung, Frischlufterzeugung, Wasserrückhaltung, Kaltluftströmungzone und Biodiversitätszone ist nicht zu unterschätzen und sollte festgeschrieben werden.
Quellen:
(3)Textliche Darstellungen und Festsetzungen sowie Erläuterung zum Landschaftsplan der Stadt Krefeld (Internet Stand 2014), Seite 37