ÄNDERUNGSANTRAG

KrefeldKlimaNeutral 2035 (KrKN 35)

Vorlagennummer

5681/23 A

Behandelt am

12. Dezember 2023

Ratsinformationssystem

I. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt:

  1. Das Gutachten KrefeldKlimaNeutral 2035 (KrKN 35) ist die Leitlinie für die Bemühungen der Stadt Krefeld, ihrer Beteiligungsgesellschaften, der in Krefeld ansässigen Firmen sowie ihrer Bürger:innen, dem im Ratsbeschluss vom 17.11.2022 formulierten Ziel der Klimaneutralität Krefelds im Jahr 2035 so nahe wie möglich zu kommen. Maßgebend sind dabei die Stufenpläne und die Maßnahmen-Steckbriefe (KrKN 35: Teil C).
  2. Deren Umsetzung als offenen und flexiblen Prozess zu gestalten, um neben dem Engagement aller Akteure vor Ort, den zahlreichen externen Faktoren Rechnung tragen zu können. Dazu sind u. a. die Steckbriefe in regelmäßigen Abständen auf Aktualität zu prüfen, dynamisch an künftige Entwicklungen, z. B. neue technische Ansätze und Verfahren, anzupassen und bei Bedarf um neue Maßnahmen zu ergänzen.

II. Der Rat der Stadt Krefeld erkennt an, dass:

  1. in diesem Transformationsprozess die Vorbildfunktion der Stadt Krefeld mit Klarheit, Transparenz und Verbindlichkeit erkennbar werden muss.

2. gleichzeitig der gemeinsame Pfad zur angestrebten Klimaneutralität 2035 für alle Akteure entsprechende Weichenstellungen und finanzielle Hilfen von Land und Bund benötigt – insbesondere für die Bürger:innen, die aus eigener Kraft nicht dazu in der Lage sind – damit der Wandel zu einer klimaneutralen Stadt sozialgerecht erfolgen kann.

3. die kommunale Wärmeplanung einen strategischen Plan darstellt, der auf umfassenden Analysen und Bewertungen basiert. Daraus ergeben sich fundierte Informationen über den Energiebedarf, vorhandene Ressourcen und mögliche Verfahrenswege, die als verbindliche Grundlage für alle beteiligten Akteure dient und eine langfristige, nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung ermöglichen kann. Die Beschlussfassung über die sinnvollste Wärmeplanung erfolgt nach der Analyse und Bewertung für jedes einzelne Gebiet.

4. der Einsatz von Wasserstoff im Gebäudewärmesektor nicht effizient ist und daher als nach- ranginge Option zu betrachten ist. Dabei ist anzuerkennen, dass die mittel- bis langfristigen Entwicklungen am Energiemarkt, neuer Umwandlungs- und Speichertechnologien, als auch Fortschritte bei der Wasserstoffproduktion zum heutigen Zeitpunkt nicht vorherzusehen sind.

III. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt zudem,

  1. die Verwaltung zu beauftragen,

a. die für die Realisierung der Wärmewende notwendigen Maßnahmen gemeinsam mit den Partnern SWK und NGN sowie einem externen Dritten (s. erfolgte Ausschreibung) zu verfolgen und umzusetzen (WW-02), zudem die Erkundung von Geother- mie (WW 05.4) im Zusammenwirken mit allen Akteuren und potentiell Finanzieren- den ebenfalls vorrangig voranzutreiben, um die Wärmeplanung kurzfristig mit belast- baren Daten zu aktualisieren und zu ergänzen, und hierbei die Meilensteine der Stufenpläne (Teil C) zu berücksichtigen, die Maßnahmen WW-03 bis WW-13 zu priorisieren und die jeweiligen Verantwortlichkeiten für die Umsetzung (Kommune, städtische Töchter oder Dritte) zu benennen.

b. die Potenziale für die Stromwende, die aus den Gutachten zur Windenergie und PV- Anlagen (SW-01, SW-02) hervorgehen, weiter zu präzisieren und diese mit den SWK oder externen Partnern (z.B. Bürgergenossenschaften) umzusetzen.

c. die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (MW-05), den Ausbau des ÖPNV (MW- 04), sowie Maßnahmen zur schulischen Mobilität (MW-07) und zur Reduzierung der Geschwindigkeit (MW-01) im Sinne der angestrebten Mobilitätswende zu priorisieren.

d. zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Wärme-, Strom- und Mobilitätswende den notwendigen Ausbau der Stromnetzinfrastruktur gemeinsam mit der NGN in auf die jeweiligen Konzepte abgestimmten Planungen vordringlich voranzutreiben und entsprechende Entscheidungen vorzubereiten.

e. das Klimaschutzmanagement (SÜ-07) und die Kommunikations-/und Öffentlichkeitsarbeit zu verstetigen (SÜ-01).

2. ferner die Verwaltung zu beauftragen,

a. die mit den kommunalen Betrieben laufenden Gespräche abzuschließen, damit diese das Gutachten KrKN 35 als Leitlinie für den Klimaschutz anerkennen, sich dessen Zielen anschließen, und somit die Stadt Krefeld in ihrem Bemühen um Klimaneutralität zu unterstützen. Dafür wird jeweils ein Letter of Intent mit klaren (Teil- )Zielen erarbeitet und unterzeichnet.

b. die Organisationsstrukturen zur Umsetzung von KrKN 35 (Teil C) aufzubauen, die darin verankerten Organisationseinheiten regelmäßig, transparent und kontinuierlich tagen zu lassen, sowie im jeweiligen Fachausschuss mindestens einmal jährlich zu berichten. Der Beirat „Klimaneutrales Krefeld“ setzt sich aus je einem Mitglied pro Fraktion und Ratsgruppe sowie den Einzelvertreter:innen zusammen.

c. mindestens einmal jährlich, erstmalig im Jahr 2024, ein Monitoring der Maßnahmenumsetzung durchzuführen und dem Rat einen Monitoring-Bericht zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

3. dass die Maßnahmenumsetzung unter dem Vorbehalt der bereitgestellten Haushaltsmittel steht. Über die Umsetzung wird gebündelt im Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft und in den weiteren zuständigen Fachausschüssen berichtet.

Begründung

Die Vision der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erscheint ambitioniert, ist jedoch das richtige Ziel angesichts der weitreichenden Folgen, die die Klimakatastrophe für kommende Generationen haben wird. Das Pariser Klimaabkommen und das daraus abgeleitete 1,5-Grad-Ziel geben eine klare Leitlinie, die mit einer Klimaneutralität erst im Jahr 2050 nicht vereinbar ist.

Die auch in unseren Breiten zunehmenden Extremwetterereignisse lassen den Schluss zu, dass die Realität der Klimakatastrophe sich nicht ignorieren lässt. Der Versuch, die Augen davor zu verschließen, wird letztendlich mehr Kosten verursachen, als die zeitige Implementierung von effektiven Klimaschutzmaßnahmen. Zudem steht ein solcher Versuch im Widerspruch zu unserer Verantwortung gegenüber dem Wohl kommender Generationen.

Diese Verantwortung liegt nicht nur bei den Bürger:innen, sondern auch in den Händen der Wirtschaft sowie der Politik, die den Mut haben muss, mit Zielen und Leitlinien den Weg zur Erreichung der Klimaneutralität zu weisen. Es ist ein gemeinsamer Kraftakt erforderlich, um diesen Weg zu bewältigen. Natürlich wird dies finanzielle Mittel erfordern, aber es bietet auch die Chance, unsere Gesellschaft nachhaltig zu gestalten, anzupassen und letztlich vor höheren Folgekosten zu bewahren. Die Kosten für diese Transformation sollten daher nicht als Belastung, sondern als Investition betrachtet werden, um der Zukunft vorbereitet entgegen zu sehen.