ANTRAG

Halteverbot Konnertzfeld

Vorlagennummer

7808/25 A

Behandelt am

12. Juni 2025

Ratsinformationssystem

Die Verwaltung möge prüfen, ob auf der Grünfläche zwischen der Kaufmannsschule und dem Parkplatz auf dem Konnertzfeld ein Halte – bzw. Parkverbot eingerichtet werden kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, möge die Verwaltung andere Möglichkeiten zur Entschärfung der Gefahrenstelle wie z.B. Absperrungen durch Poller oder vergleichbares vorschlagen.

Begründung:

An dem Lehrerparkplatz der Kaufmannsschule grenzt der Zugang zur Dependenz der
Gemeinschaftsgrundschule Lindenstraße an.
Dies hat zur Folge, dass die Zuwegung zum Lehrerplatz von Grundschüler vom Kinderhort oder Ferlingsweg kommend auf den Weg zur Grundschule überquert.

Wird die Zuwegung links und rechts jeweils von zwei Fahrzeugen, die vom Platz her dort parken können, beparkt, müssen die Grundschüler auf die Straße ausweichen.

Diese wird vor Schulbeginn sehr stark von Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zu Schule fahren, frequentiert.
Das setzt den Kindern erhöhte Gefahren aus.
Die Verwaltung wird daher gebeten, zu prüfen, ob an diesen Stellen ein Halte- oder zumindest ein Parkverbot eingerichtet werden kann.
Zur Standortbestimmung wird auf die Anlage verwiesen.