Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie bewertet die Verwaltung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bzgl. des Parkens auf Gehwegen (AZ. BVerwG 3 C 5.23) hinsichtlich der Implikationen für die Stadt Krefeld?
- Sofern die Verwaltung eine Relevanz ableitet: In welcher Ausschusssitzung wird über die konkreten Folgen berichtet?
Begründung
In der oben aufgeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird klargestellt, dass Anwohner unter bestimmten Umständen von Straßenverkehrsbehörden verlangen können, gegen auf Gehwegen parkende Autos vorzugehen. Gleichzeitig wurde ergänzt, dass die Kommune mit einem entsprechenden Konzept die am stärksten betroffenen Straßen priorisiert behandeln kann.