ANTRAG

Errichtung von Solarparks in Landschaftsschutzgebieten

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschließt:

  1. Generell sollen alle neu entstehenden Solarparks durch eine umlaufende Feldhecke in die Landschaft eingebunden werden.
  2. Bei feldseitigen Nutzflächen soll die Einzäunung mindestens 0,5 m von der Grundstücksgrenze zurückversetzt erfolgen, sodass ein Feldrain entsteht, damit die Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlichen Fläche uneingeschränkt erfolgen kann.
  3. Die Zaunanlage soll in Gänze so errichtet werden, sodass Wildtiere wie Feldhase, Igel und Kaninchen etc. im unteren Bereich (mindestens 15 cm Höhe) durchwechseln können.
  4. Nach der genehmigten Nutzungsdauer für den Solarpark (temporär) hat der vollständige Rückbau der Anlage zu erfolgen und die Fläche wird erneut der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Ein Erhalt der umlaufenden Feldhecke ist dabei anzustreben.
  5. Auf eine extensive Bewirtschaftung (Mahd oder Beweidung) ist hinzuwirken und auf den Einsatz von Bioziden ist vollständig zu verzichten.

Begründung

Die antragstellenden Fraktionen sprechen sich dafür aus, dass Photovoltaikanlagen – wie seitens der Stadtverwaltung für die städtischen Liegenschaften bereits in Umsetzung – in erster Linie auf den Dächern der Gebäude installiert werden.

Bei der Planung von Solarparks vertreten wir die Auffassung, dass in Krefeld künftig die Aspekte des Umwelt- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft mit der Produktion von erneuerbaren Energien besser verzahnt werden sollen.

Aus diesem Grund sollen Solarparks in bestehenden Landschaftsschutzgebieten durch eine umlaufende Feldhecke besser in das Umfeld eingegliedert werden. Dadurch würde zudem das Landschaftsbild aufgewertet.

Darüber hinaus sprechen wir uns für ausreichende Abstände bei der Errichtung von Zäunen um die Solarparks aus. Wenn ein solcher Zaun unmittelbar auf der Grundstücksgrenze errichtet wird, ist es für die das Nachbarfeld nutzenden Landwirte unmöglich, ihre Flächen in Gänze zu bewirtschaften. Die heutigen modernen landwirtschaftlichen Maschinen erfordern aufgrund der hohen Arbeitsbreite einen Sicherheitsabstand. Dieser kann durch einen Feldrain gewährleistet werden.

Um den Wildwechsel zu verbessern, sprechen wir uns zu dem dafür aus, keine bis auf den Boden reichende Zaunanlage zu errichten. Ein bis zum Boden reichender Zaun ist sowohl für die Solaranlage nicht notwendig, als auch aus Gründen des Tierschutzes nicht sinnvoll. Anderenfalls entstünde eine Barrierewirkung, durch die ein Wildwechsel nicht mehr erfolgen könnte.

Bezogen auf die Biodiversität ist das Ziel, eine extensive Bewirtschaftung der Flächen unter den Modulen, sei es durch Beweidung oder (seltene) Mahd, sicherzustellen und den Einsatz von Bioziden auszuschließen.

Nach dem Ende der Nutzung der Flächen soll der vollständige Rückbau der Anlagen erfolgen. Denn aufgrund der allgemeinen Knappheit von landwirtschaftlichen Flächen auf dem Stadtgebiet Krefeld ist es zukünftig erforderlich, dass hier Flächen mit hochwertigen Böden der Landwirtschaft wieder zur Verfügung gestellt werden.