Die Bezirksvertretung Fischeln beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, sämtliche Anträge zu Einrichtungen von Tempo 30 Zonen in Fischeln, die in den letzten Jahren in der BZV Fischeln eingebracht wurden, unter Berücksichtigung der kürzlich verabschiedeten Reform des Straßenverkehrsrechts erneut zu prüfen.
Begründung
Die langersehnte Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Leider ist es aus unserer Sicht nicht der „große Wurf“ geworden, aber immerhin wurden einige positive Veränderungen beschlossen. So werden nun neben der Leichtigkeit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt, und damit wird Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielraum gegeben.
Den Verkehrsbehörden soll es nun leichter gemacht werden, z.B. Tempo 30 an Spielplätzen, Zebrastreifen und Schulwegen anzuordnen. Außerdem sollen Lückenschlüsse zwischen zwei Tempo-30 Abschnitten in einer Länge von 500 Metern möglich gemacht werden. Daher sollten zunächst alle unten angehängten Anträge zu Tempo 30 Zonen neu bewertet werden.
Liste mit Anträgen und Anfragen zu Tempo 30, die neu bewertet werden können (erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist ggf. durch die Verwaltung zu ergänzen):
16.08.2023
Tempo 30km/h auf der Kölner Straße im Bereich Johannes-Blum-Straße bis Von-Ketteler-Straße 4972/23 A
Tempo 30km/h auf der Oberbruchstraße und verkehrsberuhigter Bereich auf der Bacherstraße 4973/23 A
03.06.2022
Tempo 30 Johannes-Blum-Straße 8861/22 E
18.05.2022
Errichtung einer Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens sowie einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h im Kreuzungsbereich Anrather Straße / Krützboomweg 3228/22 A
26.05.2021
Tempo 30 Hafelsstraße 325/20 E
24.10.2019
Tempo 30 auf der Willicher Straße 7934/19 E
25.04.2017
Tempo 30 in Königshof Vorlage 3850/17 E