Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt:
- Rechtlich zu prüfen, ob eine kommunale Satzung ein geeignetes Instrument ist, um Vorgaben zur Gestaltung von Solarparks festzusetzen.
- Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Satzung zur Regelung der Errichtung von Solarparks mit den Zielen, die am 31.10.2024 (Vorlage 6859/24) durch den Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft beschlossen wurden und legt diese den relevanten städtischen Gremien zur Beschlussfassung vor.
Begründung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft hatte am 31.10.2024 Regelungen für die Errichtung von Solarparks beschlossen. Allerdings ist zur Durchsetzung dieser Regelungen eine Satzung notwendig.
Ziel der Satzung soll es sein, dass künftig bei der Errichtung von Solarparks in Landschaftsschutzgebieten gewisse Regelungen gelten, welche die Einfügung des Parks in die Landschaft sowie eine möglichst naturnahe Gestaltung ermöglichen.