1. Die Verwaltung erlässt für das Stadtgebiet Krefeld eine Katzenschutzverordnung, die auf dem der Verwaltungsvorlage 7745/25 angehängten Entwurf basiert.
2. Die von der Verwaltung in der Vorlage skizzierten Folgekosten werden im Rahmen der Haushaltsplan- und Stellenplanberatungen in den zuständigen Fachausschüssen detailliert vorgestellt und zur Beschlussfassung gebracht.
3. Etwaige, vor dem Abschluss dieser Beratungen anfallende, Kosten für Kastrationen von Katzen werden über bestehende Haushaltspositionen des zuständigen Fachbereichs gedeckt.
Begründung
Die Verwaltung führt in ihrer Vorlage selbst aus, dass dem Tierschutzverein Krefeld und Umgebung von 1877 e. V. Daten zu den in Obhut genommenen Katzen vorliegen. Nach mündlicher Mitteilung des Vereins vom 03.04.2025 ist der Gesundheitszustand der Katzen in den allermeisten Fällen gut. Außerdem wurden im laufenden Jahr bereits über 50 Katzen aufgenommen, sodass mit einer Gesamtzahl von etwa 200 Katzen im Jahr 2025 zu rechnen ist – vergleichbar mit den Vorjahren. Diese Zahlen belegen für die antragstellenden Fraktionen eindeutig, dass eine hohe Anzahl freilebender Katzen im gesamten Stadtgebiet vorhanden ist.
Ebenfalls der Verwaltung vorliegend ist ein Gesprächsprotokoll vom 27.04.2025 mit dem Katzenschutzbund Krefeld e.V., in dem Hotspots bezogen auf verwilderte Katzen ablesbar sind. Die antragstellenden Fraktionen halten daher den Erlass einer Katzenschutzverordnung für möglich und auch geboten, um vermeidbares Tierleid zu vermeiden.
ANTRAG