Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf der Moerser Landstraße (Fahrtrichtung Innenstadt) zwischen Hausnummer 472 und 400 eingerichtet werden kann.
Begründung
Die Moerser Landstraße bildet den nördlichen Teil der Radachse, über die Traar mit der Innenstadt verbunden ist. Vor diesem Hintergrund ist die Tatsache, dass in südlicher Richtung erst ab Höhe Hausnummer 400 ein beidseitiger Radweg ausgewiesen ist, als nicht zeitgemäß zu bewerten.
Der Bau eines Nahversorgers am Festplatz wird die erwartbaren Verkehre, insbesondere und wünschenswerterweise von Radfahrenden, die in Traar wohnen und die für die Kurzstrecke das Fahrrad wählen werden, erhöhen. Ein in beide Richtungen verfügbarer, sicherer Schutzstreifen ist damit eine Notwendigkeit, um die Sicherheit der Radfahrenden auf dieser stark befahrenen Straße zu gewährleisten.
Bereits in 2015 war die verkehrliche Situation auf dem betreffenden Abschnitt der Moerser Landstraße Thema in der Bezirksvertretung Ost. Zum damaligen Zeitpunkt war die Gefährdungslage, bedingt durch die diversen, auf beiden Straßenseiten parkenden Autos und den vielen Gästen der ortsansässigen Eisdiele, Auslöser einer breiten Diskussion und einer Ortsbegehung. Leider ließ und lässt sich die Parksituation auf der östlichen Seite der Moerser Landstraße aufgrund der Besitzverhältnisse nicht anpassen.
Die Parksituation auf der westlichen Seite kann jedoch durch einen Wegfall der Parkplätze zugunsten eines fahrbahnbegleitenden Radwegs gelöst werden. Angesichts der räumlichen Nähe zum Parkplatz am Festplatz ist der Wegfall der Parkplätze vertretbar. Weiterhin ergibt sich daraus eine geringe Gefährdungslage durch eine übersichtliche Parksituation, weil zu Fuß gehende Personen die von West nach Ost die Straße queren wollen für den fließenden Verkehr sichtbar sind.