ANTRAG

Einrichtung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs Kuhleshütte/Werkstättenstraße

Vorlagennummer

489/21 E

Behandelt am

4. März 2021

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Beschlussentwurf

Die Bezirksvertretung Oppum/Linn beschließt:

1. Die Stadtverwaltung erläutert in der kommenden Sitzung im Rahmen der Ausführungen zum Abgang der Krefelder Promenade und den Planungen des Kreisverkehrs Weiden/ Kuhleshütte die Pläne zur Realisierung der Einrichtung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs

  • zur Kindertagesstätte,
  • zur Schule und
  • zum inklusiven Wohnprojekt der Wohnstätte und Lebenshilfe Krefeld im BereichKuhleshütte/Werkstättenstraße.

2. Die Verwaltung macht konkrete Vorschläge zur sicheren Gestaltung des Fußgängerüberwegs (markierte Mittelinsel mit und ohne Poller, Fahrbahneinengung, mit/ohne Schilderpfosten etc.).

Begründung

Der Straßenbau soll lt. Protokoll der BV Oppum/Linn vom 27.03.2019 erst nach dem Um- bzw. Neubau der beiden Eisenbahnbrücken angegangen werden. Die Fertigstellung der Brückenbauwerke ist allerdings erst für 2024 prognostiziert. In der Zwischenzeit muss eine Lösung geschaffen werden, um Passant*innen allgemein, insbesondere aber Schulkindern, Eltern mit Kleinkindern auf dem Weg zur Kindertagesstätte und Menschen mit Beeinträchtigungen eine sichere Überquerung der Werkstättenstraße zu ermöglichen.

Dies muss unabhängig von der Autofrequenz auf der Kuhleshütte/Werkstättenstraße geleistet werden. Die Sicherheit aller Fußgänger*innen ist schon durch die schmalen Fußgängerwege unter den Unterführungen stark beeinträchtigt. Die Überquerung der Werkstättenstraße ist eine weitere Hürde, zumal die Übersichtlichkeit der Kreuzung durch die Kurve der Kuhleshütte trotz Tempo 30 eingeschränkt ist.

Laut der Protokolle der 28. Sitzung und der 31. Sitzung der BV Oppum/Linn vom 27.03.2019 bzw. 08.10.2019 wurden diese Aufträge bereits zweimal formuliert.