ANTRAG

Dringlichkeitsantrag – Corona-Hilfen 

Vorlagennummer

1057/21 E

Behandelt am

18. März 2021

Ratsinformationssystem

Beschlussentwurf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie Handel, Gewerbe und Gastronomie sowie Verbände und Kammern berichten, wird die aktuelle operative Umsetzung der kommunalen Handlungsoptionen zur Milderung der wirtschaftlichen pandemischen Folgen (Gebührenerlasse, erweiterte bzw. erleichterte Genehmigungsverfahren, bspw. für Außengastronomie o. ä.) in Krefeld als sehr gut wahrgenommen.

Unstreitig bleibt jedoch auch, dass der wirtschaftliche Druck auf die Krefelder Unternehmer*innen und Gewerbetreibenden aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen unverändert hoch bleibt bzw. durch die anhaltende Dauer sogar noch anwächst.

Die antragstellenden Fraktionen bekennen sich daher uneingeschränkt dazu, die Krefelder Unternehmer*innen und Gewerbetreibenden im Rahmen der Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung zu unterstützen.
Dabei wäre ein durch die in diesem Kontext eingeschränkten kommunalen Handlungsmöglichkeiten sehr begrenztes, rein finanzielles Hilfsprogramm nicht ausreichend und zielführend. Vielmehr sollten der Krefelder Handel, die Gastronomie, die vielen Unternehmen und die Industrie dort Unterstützung erfahren, wo es praktikabel und kurzfristig im tagesaktuellen Verwaltungshandeln möglich ist, bspw. durch die eingangs erwähnten Maßnahmen.

Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen für die Sitzung des Rates der Stadt Krefeld am 18.03.2021 um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages unter o.a. Tagesordnungspunkt.

Zur Begründung der Dringlichkeit:

Der gemeinsame Beschluss des Bundeskanzleramtes und der MinisterpräsidentInnenkonferenz zur Dauer und Ausgestaltung der Fortführung der Corona-Schutzmaßnahmen wurde am Abend des 3. März 2021 gefasst. Konkretere Informationen zur Umsetzung durch das Land NRW lagen in der Folge erst nach Ablauf der Antragsfrist für die genannte Sitzung des Rates vor.

Antrag:

Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Verwaltung

  1. Die kommunalen Handlungsoptionen zur Milderung der wirtschaftlichen pandemischen Folgen für Handel, Gewerbe, Gastronomie und Industrie auszuschöpfen und für die Dauer der Beschränkungen durch Bund und Land im rechtlichen Einklang mit diesen Maßnahmen wie Gebührenerlasse, erweiterte bzw. erleichterte Genehmigungsverfahren (bspw. für Außengastronomie) o. ä. zu ermöglichen.
  2. Finanzielle Kompensationsmöglichkeiten im städtischen Haushalt für unter Punkt 1 entgangene Gebühreneinnahmen zu prüfen und vorzuhalten, etwa durch Bußgeldeinnahmen im Zuge von Verstößen gegen die jeweils gültigen Corona-Schutzverordnungen.

Mit freundlichem Gruß