Beschlussentwurf:
Die Vorsitzenden der Bezirksschülervertretung und der Stadtschulpflegschaft werden in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) der Stadt Krefeld als beratende Mitglieder berufen. Die Verwaltung entwirft ein geeignetes Verfahren entsprechende Repräsentant:innen zu identifizieren.
Begründung:
Mit dem Inkrafttreten des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde die Mitwirkung von Eltern sowie von Schülerinnen und Schülern in kommunalen Schulausschüssen in Paragraph 85 gesetzlich verankert. Die Änderung stellt klar, dass nicht nur die Schulleiterin oder der Schulleiter zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden können, sondern dass auch Mitglieder der Schulpflegschaften und Schülervertretungen mit beratender Stimme berufen werden können. Damit wurde auch eine Rechtsgrundlage geschaffen, die bei den bisherigen Bestrebungen der Stadt Krefeld diesbezüglich fehlte (siehe Vorlage Nr. 2834 /169).