ANTRAG

Bezahlkarte für Leistungen aus dem AsylbLG

Vorlagennummer

6279/24 A

Behandelt am

14. Mai 2024

Ratsinformationssystem

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration beschließt:

  1. Für die Stadt Krefeld wird keine Notwendigkeit für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Leistungen nach dem AsylbLG gesehen. Dabei wird nach aktuellem Stand davon ausgegangen, dass jede Kommune eigenständig über die Einführung entscheiden kann.
  2. Sollte es zu einer landesweiten Einführung kommen, wird eine diskriminierungsfreie und uneingeschränkte Nutzung der Bezahlkarte gefordert. Dies umfasst hauptsächlich:
    • uneingeschränkte Bargeld-Abhebung
    • Möglichkeit von Überweisungen
    • uneingeschränkte Tätigung von Einkäufen
    • keine örtliche oder regionale Nutzungsbeschränkung
  3. Bei einer eventuellen Einführung bleibt sicherzustellen, dass der Anspruch auf die Einrichtung von Bankkonten bestehen bleibt. Zielgruppe der Bezahlkarte können ausschließlich Menschen sein, die keinen Anspruch oder faktischen Zugang zu einem Bankkonto haben.
  4. Den Kommunen dürfen keine zusätzlichen Kosten oder Aufgaben entstehen, falls es zur Einführung kommt.

Begründung
Die kürzlich vom Bundestag verabschiedete gesetzliche Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ergänzt die Bezahlkarte als mögliche Form der Leistungserbringung. Dabei wird die Entscheidung zur Nutzung dieser Möglichkeit – neben der Form von Geld- und Sachleistungen als Ermessensspielraum der Leistungsbehörden gekennzeichnet.

In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, die Abhebung von Bargeld und die Durchführung von Überweisungen zu untersagen, sowie die Nutzung der Bezahlkarte auf eine bestimmte Region zu beschränken. Damit sollen Überweisungen ins Ausland untersagt und sogenannte Migrations-Anreize abgemildert werden. Diese Begründung lässt sich wissenschaftlich und statistisch nicht belegen. Im Gegenteil würden solche Einschränkungen die Integration und Teilhabe der geflüchteten Menschen zusätzlich erschweren, finanzielle Selbstbestimmung verhindern und die Freizügigkeit der Menschen beschneiden.

Zusätzlich wird angeführt, dass die Einführung der Bezahlkarte Verwaltungsvorgänge erleichtere. Dies kann nach aktuellem Stand nicht belegt werden. Eine Anordnung der Auszahlungen wäre weiterhin monatlich notwendig. Zudem könnten Doppelstrukturen entstehen, wenn geflüchtete Menschen bereits ein Bankkonto besitzen. Dies würde dann wiederum zu einem bürokratischen Mehraufwand seitens der Verwaltung führen. Sollte die Bezahlkarte dennoch landesweit eingeführt werden, ist eine an den Grundrechten der geflüchteten Menschen orientierte Umsetzung zu befolgen. Es ist sicherzustellen, dass der Zugang zu einem normalen Konto bestehen bleibt. Eine mögliche Bezahlkarte muss diskriminierungsfrei und uneingeschränkt einsetzbar sein, so dass es keine Ungleichbehandlung oder Stigmatisierung im Alltag hervorruft. Für die Kommunen dürfen mit einer Einführung keine zusätzlichen Kosten einhergehen.