ANFRAGE

Bewertungsmaßstäbe bei der Genehmigung von Erdwärmeanlagen

Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen bittet für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Regelwerke werden für die Prüfung von Anträgen zur Errichtung von Erdwärmeanlagen auf dem Stadtgebiet herangezogen?
  2. Welche Unterschiede im Bewertungsmaßstab ergeben sich in der aktuellen Situation?
  3. Wie wird verfahren, wenn für den angefragten Standort bisher keine Schutzzone festgesetzt wurde?

Begründung

Erdwärme stellt einen wichtigen Teil der künftigen Wärme- und damit Energieversorgung, sowohl bezogen auf einzelne Gebäude als auch auf Nahwärmenetze, dar. Die Klimakrise, aber auch die aktuellen Verwerfungen auf dem Energiemarkt und die damit einhergehende, drohende Gasknappheit zeigen erneut auf, dass die Wärmewende prioritär zu behandeln ist.
Gleichzeitig ist der Schutz des Grundwassers bei einer Stadt wie Krefeld, die ihren Trinkwasserbedarf ausschließlich über Grundwasser deckt, nicht aus den Augen zu verlieren.

Die Frage, wo Erdwärmeanlagen realisiert werden können, muss im Stadtgebiet über einen einheitlichen Bewertungsmaßstab beantwortet werden. Gleichzeitig muss der genannte Bewertungsmaßstab einerseits den Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserversorgung abbilden, aber auch die Notwendigkeit, eine Wärmewende zu vollziehen, anerkennen.