Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt die Verwaltung zu beauftragen,
- alle bereits realisierten und weiterhin geplanten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung samt erwartetem Einsparpotenzial je Haushaltsjahr (sortiert nach Geschäfts- und Fachbereich) darzustellen.
- alle seit der Einführung des Kostenmonitorings gefassten Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse, die sich auf den konsumtiven Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung auswirken und ein Volumen von mehr als 500.000 Euro umfassen, vorzulegen.
- die in den vorgenannten Beschlusspunkten beschriebenen Aufstellungen dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen so zeitnah wie möglich zur Beratung vorzulegen.
Begründung:
Erfolgt mündlich in der Sitzung.