ANTRAG BEZIRKSVERTRETUNG OST

Ausbau der Beleuchtung des Schulweges zur Grundschule Schule an Haus Rath an der Unterquerung Charlottering/Pappelstraße und Überquerung Charlottering zwischen Breslauer Straße und Neukirchener Straße

Vorlagennummer

6115/24 A

Behandelt am

30. April 2024

Ratsinformationssystem

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die Möglichkeiten zu prüfen, die Sicherheit auf dem Schulweg zwischen Gartenstadt undmElfrath zur Grundschule ‚Schule an Haus Rath‘ im Bereich der Unterquerung des Charlottering an der Pappelstraße sowie der Überquerung des Charlottering zwischen Breslauer Straße und Neukirchener Straße durch Anbringung von zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen zu steigern.
  2. im Falle einer positiven Prüfung die zuständigen Stellen (SWK) mit der kurzfristigen Durchführung der entsprechenden Maßnahmen zu beauftragen, dabei ist auf den Einsatz von energieeffizienten LEDs mit ≤ 3.000 Kelvin und geringem kurzwelligem Strahlungsanteil zu achten.

Begründung
In den vergangenen Wochen und Monaten ist es an den genannten Stellen zu wiederholten exhibitionistischen Handlungen gegenüber Schulkindern gekommen. Dies passierte im Wesentlichen in den frühen Morgenstunden, wenn sich die Schulkinder auf dem Weg zur Grundschule ‚Schule an Haus Rath‘ befanden. Der oder die Täter traten hier insbesondere im Bereich der Unterführung des Charlotterings aber auch im Bereich der Auf- und Abwegung zu der Brücke über den Charlottering zwischen Breslauer Straße und Neukirchener Straße in Erscheinung. Am 14.03.2024 fand eine Ortsbegehung mit Eltern der betroffenen Kinder, Mitarbeitern des KBK, des KOD, des Schulamtes sowie der Schulleiterin der Schule an Haus Rath statt. Im Zuge der Begehung der beiden Schulwege musste festgestellt werden, dass die Beleuchtungssituation im Bereich der Unterführung und ihrer Zuwegung sowie im Bereich der Zuwegung zur Brücke über den Charlottering unzureichend ist. Gewünscht ist hier, dass zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen verbaut werden, um der Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg, aber auch der Allgemeinheit, Rechnung zu tragen.

Eine Voranfrage bei den zuständigen Mitarbeitern der SWK hat insoweit ergeben, dass die technischen Voraussetzungen an den genannten Stellen vorlägen, die SWK jedoch einen entsprechenden Auftrag der Stadt für die Errichtung der zusätzlichen gewünschten Beleuchtungsanlagen benötigt.