Die Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld für die stadteigenen Kleingärten in der Stadt Krefeld wird in den folgenden Punkten wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1. Punkt 1.2.2
a. Bisher: „Auf Kulturen in Nachbargärten ist Rücksicht zu nehmen. Das Anpflanzen hochstämmiger Bäume ist unzulässig. Lediglich als Schattenspender für den Laubenvor- oder -sitzplatz kann ein hochstämmiger Obstbaum (ausgenommen Süßkirsche) gesetzt werden. Es sind nur Ziergehölze zu wählen, die dürfen in ausgewachsenem Zustand 2 m Höhe nicht überschreiten.“
b. Neu: „Auf Kulturen in Nachbargärten ist Rücksicht zu nehmen. Das Anpflanzen hochstämmiger Bäume ist unzulässig. Lediglich als Schattenspender für den Laubenvor- oder -sitzplatz kann ein hochstämmiger Obstbaum (ausgenommen Süßkirsche) gesetzt werden. Es sind nur Ziergehölze zu wählen, diese dürfen in ausgewachsenem Zustand 2 m Höhe nicht überschreiten. Einheimische, dornenbewehrte nicht rhizombildende Sträucher sind im Sinne des Vogelschutzes zu bevorzugen“
2. Punkt 1.3.1
a. Bisher: „Die biologische Bewirtschaftung des Kleingartens ist vorrangig anzustreben. “
b. Neu: „Der Kleingarten soll biologisch bewirtschaftet werden“
3. Punkt 1.3.4
a. Bisher: „Die Verwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel (Pestizide), insbesondere Herbizide, Fungizide, Insektizide und Glyphosat sind nicht gestattet.“
b. Neu: „Die Verwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel (Pestizide), insbesondere Herbizide, Fungizide und Insektizide sind nicht gestattet.“
4. Punkt 2.1.1
a. Bisher: „Pro Kleingarten sind bis zu sechs Hochbeete mit einer Größe von jeweils 3 m² und einer Höhe von bis zu 1 m gestattet. Die benötigte Fläche gilt als Nutzfläche. Die Hochbeete sind aus Holz oder Metall zu errichten.“
b. Neu: „Pro Kleingarten sind bis zu sechs Hochbeete mit einer Größe von jeweils 3 m² und einer Höhe von bis zu 1 m gestattet. Die benötigte Fläche gilt als Nutzfläche. Die Hochbeete sind aus Holz, Metall oder losen Natursteinen zu errichten.“
Begründung
Der zuvor gestellte Antrag (6667/24 A) bleibt im Beschluss identisch und soll lediglich in der Begründung um die im Folgenden gekennzeichnete Passage ergänzt werden, um zur Erläuterung beizutragen.
Unsere Umwelt steht vor einer Vielzahl verschiedener Herausforderungen: Auswirkungen des Klimawandels, Artensterben, Umweltverschmutzung, Wasserknappheit, etc. Angesichts dieser
Herausforderungen ist die Förderung der Biodiversität von zentraler Bedeutung. Kleingartenanlagen stellen besonders in urbanen Räumen einen wichtigen Faktor für den Erhalt und die Förderung biologischer Vielfalt dar. Die kommunale Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld für die stadteigenen Kleingärten in der Stadt Krefeld so zu gestalten, dass sie diese Herausforderungen berücksichtigt und Biodiversität fördert, kann dazu beitragen, die natürlichen Lebensräume zu schützen und die ökologische Qualität in Krefeld zu verbessern.
Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Gestaltung und Bepflanzung der Kleingärten im Sinne der Tierwelt zu fördern, beispielsweise durch die Bevorzugung von Sträuchern zum Schutz der Vögel. Ebenso soll der Fokus auf einer biologischen Bewirtschaftung und dem Verzicht auf Pestizide liegen, um den Boden und damit unser Grundwasser zu schützen. Die Verwendung von Pestiziden wird zum Schutz der Umwelt untersagt und schließt Glyphosat als Herbizid in der veränderten Formulierung mit ein.
Durch die Änderungen soll in den Kleingartenanlagen ein gutes Zusammenspiel von Umwelt und Bürger*innen ermöglicht werden, sodass die Gärten weiterhin als Orte der Erholung dienen und gleichzeitig Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten bieten.
Die Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld für die stadteigenen Kleingärten in der Stadt Krefeld hat viele der genannten Faktoren bereits aufgenommen und wurde lediglich in kleinen Teilen verändert bzw. konkretisiert.