ANTRAG

Änderungsantrag Surfpark – Unabhängigkeit der Reaktivierung durch den Masterplan Elfrather See vom Surfparkbeschluss –

Vorlagennummer

7938/25 A

Behandelt am

03. Juli 2025

Ratsinformationssystem

I. Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften sowie der Sportausschuss empfehlen, der Rat stellt fest, dass:

  1. Der Erarbeitungsbeschluss zur Regionalplanänderung, die 8. Regionalplanänderung des Regionalplans Düsseldorf und die einleitenden Beschlüsse zur FNP-Änderung und zum vorhabenbezogen Bebauungsplan 836 vor dem Beschluss des Masterplan Elfrather See erfolgt sind.
  2. Die Planung des Surfparks und der dazugehörige Letter of Intent somit initiiert wurden ohne Ergebnisse und Beschlüsse des Masterplan Prozesses abzuwarten.
  3. Aus dem Masterplan Elfrather See keine Planungserfordernis für den Surfpark erwächst, sondern dessen geplante Reaktivierung des Areals unabhängig von einer Surfparkrealisierung befürwortet wird.
  4. Die zusätzlichen öffentlichen Sportflächen, die der Masterplan Elfrather See umfasst, auch ohne Surfparkbeschluss geschaffen werden sollen. Es gibt keinen Ratsbeschluss, der diese neuen, städtisch finanzierten Sportflächen als Kompensation für den Verlust der öffentlichen Sportflächen durch den Surfpark festlegt.

II. Bezirksvertretung Uerdingen sowie die Bezirksvertretung Ost nehmen den Antrag zur Kenntnis.

Begründung:

Die Verwaltungsunterlagen suggerieren insbesondere in der Planungsbegründung und in den Abwägungsvorschlägen, dass aus dem Masterplan Elfrather See eine Planungserfordernis oder Begründetheit für den Surfpark erfolge. Dies ist nicht der Fall: Der Masterplan Elfrather See wurde von einer breiten politischen Mehrheit inklusive Surfparkgegnern und Fraktionen, die zu diesem Zeitpunkt keine eindeutige Haltung für oder gegen das Projekt hatten, getragen.