070/15 | Grüne begrüßen Urteil des Verfassungsgerichtes: Betreuungsgeld gekippt

Zufrieden haben die Grünen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert, demzufolge das sog. Betreuungsgeld verfassungswidrig und daher die Bearbeitung weiterer Anträge nicht mehr möglich ist.

„Damit ist – wenn auch nur aus rechtlichen Gründen – dieser gesellschaftspolitische Unsinn für uns vom Tisch“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Grünen, Ratsfrau Anja Cäsar.

Während nämlich zum Beispiel in Bayern bekanntlich bereits Forderungen laut geworden seien, die „Herdprämie“ nunmehr in Landesregie weiterzuführen, habe das Land NRW bereits angekündigt, dies nicht zu tun.

„Es besteht schließlich kein Zweifel daran, dass die Mittel sowieso besser in der Kinderbetreuung aufgehoben sind“, so Cäsar weiter.

Auf Initiative der Grünen hatte Ende Juni 2012 im Übrigen auch der Stadtrat eine Resolution gegen die Einführung des Betreuungsgeldes an den Bundestag gerichtet.

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