ANFRAGE

Sachstand Baudenkmal Nr. 806, Dorfstraße 2 

Vorlagennummer

7447/25 Af

Behandelt am

18. März 2025

Ratsinformationssystem

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmal: 

1. Aufgrund welchen Verfahrensfehlers kam es bei dem Objekt Dorfstraße 2 zu der Fehlerhaftigkeit der Eintragung in die Denkmalliste? 

2. Warum konnte bei Eingang der Abbruchanzeige der Formfehler der Eintragung in die Denkmalliste nicht durch sofortige vorläufige Unterschutzstellung gemäß § 4 DSchG NRW behoben werden? 

3. Sind die Absichten des Eigentümers bezüglich der weiteren Verwendung des Grundstücks der Verwaltung bekannt? 

 Begründung 

Gemäß Pressebericht der Westdeutschen Zeitung vom 28. Februar 2025 soll das sogenannte „Sommerhaus“, Teil des Gasthofs Schmitz-Neppes an der Dorfstraße 2 in Hohenbudberg abgerissen werden. Die Verwaltung wird darin mit der Erklärung zitiert, dass die Unterschutzstellung wegen eines Verfahrensfehlers unwirksam sei. Da gemäß § 62 Abs. 3 BauO NRW der Abbruch der baulichen Anlage einen Monat vor der beabsichtigten Beseitigung angezeigt werden muss, hätte nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abbruch durch eine sofortige vorläufige Unterschutzstellung des Gebäudes noch aufgehalten werden können.